Teilzeitkraft als BR-Vorsitzende
Hallo, morgen ist konstituierende Sitzung für den ersten Betriebsrat in unserem UN (9 Mitglieder). Ich würde sehr gerne den Vorsitz übernehmen aber da ich Teilzeitbeschäftigt bin (25 std./Woche) meine Frage: Ist das zulässig? oder ist der Vorsitz an eine Vollzeitstelle gebunden? Ist der/die Vorsitzende automatisch der/diejenige die Freigestellt wird oder kann das auch ein beliebig anderes BR-Mitglied sein? Vielen Dank schon einmal für die Infos.
Community-Antworten (2)
07.09.2010 um 01:08 Uhr
Hallo Mariah,
soweit ich weis ist der Vorsitz nicht an eine Vollzeitstelle gebunden. Ich bin selbst Vorsitzende, wir haben keine Freistellung ( 140 Mitarbeiter) diese wäre aber nicht an das Amt bzw. Vorsitz gebunden. Ihr wählt selbst wer freigestellt wird.
07.09.2010 um 08:40 Uhr
Hallo Mariah,
auf der konstituierenden Sitzung wählt Ihr den Vorsitzenden, sowie den Stellvertreter. Sinnig ist es, wenn der /die Vorsitznde die Freistellung nimmt. Ihr könnt Euch die Freistellung aber auch aufteilen.
Du machst Deine 25std Freistellung, und ein Kollege übernimmt die restlichen 15 std.
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