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Teilzeitkraft als BR-Vorsitzende

M
mariah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, morgen ist konstituierende Sitzung für den ersten Betriebsrat in unserem UN (9 Mitglieder). Ich würde sehr gerne den Vorsitz übernehmen aber da ich Teilzeitbeschäftigt bin (25 std./Woche) meine Frage: Ist das zulässig? oder ist der Vorsitz an eine Vollzeitstelle gebunden? Ist der/die Vorsitzende automatisch der/diejenige die Freigestellt wird oder kann das auch ein beliebig anderes BR-Mitglied sein? Vielen Dank schon einmal für die Infos.

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Community-Antworten (2)

A
Antrial

07.09.2010 um 01:08 Uhr

Hallo Mariah,

soweit ich weis ist der Vorsitz nicht an eine Vollzeitstelle gebunden. Ich bin selbst Vorsitzende, wir haben keine Freistellung ( 140 Mitarbeiter) diese wäre aber nicht an das Amt bzw. Vorsitz gebunden. Ihr wählt selbst wer freigestellt wird.

K
kainil

07.09.2010 um 08:40 Uhr

Hallo Mariah,

auf der konstituierenden Sitzung wählt Ihr den Vorsitzenden, sowie den Stellvertreter. Sinnig ist es, wenn der /die Vorsitznde die Freistellung nimmt. Ihr könnt Euch die Freistellung aber auch aufteilen.

Du machst Deine 25std Freistellung, und ein Kollege übernimmt die restlichen 15 std.

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