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doppelte Stellvertretung?

N
nameless
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ist es möglich, dass sich zwei Vollmitglieder die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden gleichberechtigt teilen (11 BRM), wenn das in der konstituierenden Sitzung einstimmig als Beschluss gefasst wird?

Vielen Dank und viele Grüße

1.155012

Community-Antworten (12)

D
DerAlteHeini

06.09.2010 um 23:01 Uhr

nameless Nein, dass ist nicht möglich. Es gibt nur einen Vorsitzenden und einen stellv. Vorsitzenden.

N
nameless

06.09.2010 um 23:12 Uhr

^o^

ähm, ganz sicher?? und wenn ja, dürfte ich Ihnen/Dir eine email schicken?

T
Tanzbär

07.09.2010 um 10:11 Uhr

die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden gleichberechtigt teilen

Gleichberechtigt: NEIN! Ein zweiter Stellvertreter ist möglich und auch sinnvoll, wenn Vorsitz und Stelli gleichzeitig verhindert sind, aber gleichberechtigt geht gar nicht. Wer soll denn der Ansprechpartbner im Verhinderungsfall des Vorsitzenden sein?

I
Immie

07.09.2010 um 10:16 Uhr

@Tanzbär Das steht dann unter dem Stern... Toll Ein Anderer Machts ;-)

N
nameless

07.09.2010 um 10:51 Uhr

Wer jeweils der Ansprechpartner war, haben wir an der Arbeitssituation festgemacht und dann kurzfristig mitgeteilt. Hat sich in der Prasxis durchaus bewährt. Kann man §26 (1) "Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter." nicht so verstehen, dass die Formulierung den Plural absichtlich einschließt?

I
Immie

07.09.2010 um 10:57 Uhr

@nameless

Der Stellvertreter... Die Stellvertreter...

merkste was?

Ihr könnt den Stellvertreter, den Stellvertreter vom Stellvertreter und dessen Stellvertreter... usw wählen.

T
Tanzbär

07.09.2010 um 11:09 Uhr

@Immie Genau das meinte ich ...

I
Immie

07.09.2010 um 11:11 Uhr

@Tanzbär Das weiss ich. Nur nameless scheint immer noch nicht verstehen zu wollen und wrtet auf die gewünschte Antwort :-)

T
Tanzbär

07.09.2010 um 11:38 Uhr

Ok, geben wir sie ihm:

Wenn Du ZWEI gleichberechtigte Stellvertreter benennen kannst, dann kanst du auch drei gleichberechtigte benennen ... oder vier oder fünf, ... alle restlichen BR-Mitglieder sind dann gleichberechtigte Stellvertreter. Der Vorsitzende ist nicht da und alle schreien "hier, ich, ich , hier ..." Mit wem spricht denn NUN der Geschäftsführer?

Ich denke, nun sollte es langsam klar sein!

I
Immie

07.09.2010 um 11:47 Uhr

@Tanzbär Du bist ja sooooo gemein....

Das waar NICHT die GEWÜNSCHTE Antwort ;-)

P
Petrus

07.09.2010 um 12:19 Uhr

Wobei ich die Idee immer noch cool finde, "das in der konstituierenden Sitzung einstimmig als Beschluss gefasst wird", in Deutschland geltende Gesetze aufzuheben :-) Alle Macht den (Betriebs-)Räten! (...ups, 90 Jahre zu spät...)

T
Tanzbär

07.09.2010 um 12:22 Uhr

Hmmm ... Petrus ist noch viel gemeiner ... Obwohl, die Idee hat etwas für sich.

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