Erstellt am 06.09.2010 um 21:01 Uhr von DerAlteHeini
nameless
Nein, dass ist nicht möglich.
Es gibt nur einen Vorsitzenden und einen stellv. Vorsitzenden.
Erstellt am 06.09.2010 um 21:12 Uhr von nameless
^o^
ähm, ganz sicher?? und wenn ja, dürfte ich Ihnen/Dir eine email schicken?
Erstellt am 07.09.2010 um 08:11 Uhr von Tanzbär
> die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden gleichberechtigt teilen
Gleichberechtigt: NEIN!
Ein zweiter Stellvertreter ist möglich und auch sinnvoll, wenn Vorsitz und Stelli gleichzeitig verhindert sind, aber gleichberechtigt geht gar nicht. Wer soll denn der Ansprechpartbner im Verhinderungsfall des Vorsitzenden sein?
Erstellt am 07.09.2010 um 08:16 Uhr von Immie
@Tanzbär
Das steht dann unter dem Stern...
Toll Ein Anderer Machts ;-)
Erstellt am 07.09.2010 um 08:51 Uhr von nameless
Wer jeweils der Ansprechpartner war, haben wir an der Arbeitssituation festgemacht und dann kurzfristig mitgeteilt. Hat sich in der Prasxis durchaus bewährt. Kann man §26 (1) "Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter." nicht so verstehen, dass die Formulierung den Plural absichtlich einschließt?
Erstellt am 07.09.2010 um 08:57 Uhr von Immie
@nameless
Der Stellvertreter...
Die Stellvertreter...
merkste was?
Ihr könnt den Stellvertreter, den Stellvertreter vom Stellvertreter und dessen Stellvertreter... usw wählen.
Erstellt am 07.09.2010 um 09:09 Uhr von Tanzbär
@Immie
Genau das meinte ich ...
Erstellt am 07.09.2010 um 09:11 Uhr von Immie
@Tanzbär
Das weiss ich.
Nur nameless scheint immer noch nicht verstehen zu wollen und wrtet auf die gewünschte Antwort :-)
Erstellt am 07.09.2010 um 09:38 Uhr von Tanzbär
Ok, geben wir sie ihm:
Wenn Du ZWEI gleichberechtigte Stellvertreter benennen kannst, dann kanst du auch drei gleichberechtigte benennen ... oder vier oder fünf, ... alle restlichen BR-Mitglieder sind dann gleichberechtigte Stellvertreter.
Der Vorsitzende ist nicht da und alle schreien "hier, ich, ich , hier ..."
Mit wem spricht denn NUN der Geschäftsführer?
Ich denke, nun sollte es langsam klar sein!
Erstellt am 07.09.2010 um 09:47 Uhr von Immie
@Tanzbär
Du bist ja sooooo gemein....
Das waar NICHT die GEWÜNSCHTE Antwort ;-)
Erstellt am 07.09.2010 um 10:19 Uhr von Petrus
Wobei ich die Idee immer noch cool finde, "das in der konstituierenden Sitzung einstimmig als Beschluss gefasst wird", in Deutschland geltende Gesetze aufzuheben :-)
Alle Macht den (Betriebs-)Räten! (...ups, 90 Jahre zu spät...)
Erstellt am 07.09.2010 um 10:22 Uhr von Tanzbär
Hmmm ... Petrus ist noch viel gemeiner ...
Obwohl, die Idee hat etwas für sich.