Hallo,
unser AG ist nicht im Arbeitgeberverband, wir haben aber Nachwirkung auf Tarifverträgen.
Im Tarif haben wir die 37 Stundenwoche, unser AG möchte jetzt mit Einzelverträgen die
40 Stundenwoche vereinbaren. Hat man die Möglichkeit, auch nach Unterzeichnung eines solchen
Vertrages, zur 37 Stundenwoche zu klagen ?

Ich meine als organisiertes Mitglied bestimmt.
Udo