W.A.F. LogoSeminare

Einzelvertrag zur 40 Stundenwoche

U
Udo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG ist nicht im Arbeitgeberverband, wir haben aber Nachwirkung auf Tarifverträgen. Im Tarif haben wir die 37 Stundenwoche, unser AG möchte jetzt mit Einzelverträgen die 40 Stundenwoche vereinbaren. Hat man die Möglichkeit, auch nach Unterzeichnung eines solchen Vertrages, zur 37 Stundenwoche zu klagen ?

Ich meine als organisiertes Mitglied bestimmt. Udo

3.12001

Community-Antworten (1)

L
Lotte

25.09.2006 um 11:10 Uhr

Udo, verstehe nicht warum Du einen Vertrag unterschreibst, wenn Du ihn anfechten willst? Könntest ihn höchstens anfechten, wenn Du z.B. genötigt wirst, ihn zu unterschreiben. Euer Tarifvertrag wirkt wahrscheinlich einzelvertraglich nach?

Ihre Antwort