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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

40 Stundenwoche Kündigen bei schlechterer Auftragslage - wie sieht es vorher mit mit Kurzarbeit aus?

R1
Roland 1968
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wie in vielen Firmen sieht es auch bei uns nicht so gut aus . Wir sind ein Mittelständiges Unternehmen der Metallbrange ,wir haben Zeitkonten die jetzt abgebaut werden sogar bis minus 140 Stunden.Bei uns haben wir verschiedene Stundenwoche , 35,37 1/2 und 40 STunden. Meine Frage ist kann die Firma die 37 1/2 und die 40 Stundenwoche einfach so Kündigen so das alle die 35 Stundenwoche haben oder wie sieht es vorher mit mit Kurzarbeit aus?

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Community-Antworten (6)

S
siri

04.02.2009 um 08:28 Uhr

Hallo Roland1986 wie ist die Frage zu verstehen? Will der Arbeitgeber die 35-Wochenstunde einführen? Das wäre Mitbetimmungspflichtig.

Arbeitszeitkonten sind eine gute Möglichkeit um Auftragsschwankungen aufzufangen. Kurzarbeit will wohl keiner wirklich haben, da es mit Geldenibußen verbunden ist.

Bitte definiere doch genauer, was du wirklich sagen möchtest.

siri

R1
Roland 1968

04.02.2009 um 08:41 Uhr

Hallo siri Also das ist so,der größte Teil der Belegschaft hat 35 Stundenwoche ca 5 Mitarbeiter haben 37 1/2 Stundenwoche und ca 10 Mitarbeiter haben 40Stundenwoche Der Arbeitgeber will das alle nur noch die 35 Stundenwoche haben.Meine Frage kann der Arbeitgeber das so machen?

N
nicoline

04.02.2009 um 08:51 Uhr

@Roland 1968 gelten bei Euch unterschiedliche Tarifverträge, oder ist das in den Arbeitsverträgen so vereinbart?

A
Alex27

04.02.2009 um 08:55 Uhr

Hallo Roland,

uns geht es ähnlich wie euch. Wir haben auch mehrere Wochenarbeitszeiten im Unternehmen. Zu deiner Frage: Die GL kann nicht einfach von sich aus die Mitarbeiter auf eine andere Arbeitszeit setzen, außer sich spricht allen eine Änderungskündigung aus. Ihr könnt aber durchaus gemeinsam (BR und GL) die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzen. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das nennt sich auch Kurzarbeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Allerdings würden die Mitarbeiter dann auch kein KUG bekommen, hätten also mehr Entgeltausfall. Grundsätzlich würde ich die reguläre Kurzarbeit vorziehen. Die könnt ihr als BR auch verlangen.

R1
Roland 1968

04.02.2009 um 09:09 Uhr

Das ist in den Arbeitzverträgen so vereinbart.

N
nicoline

04.02.2009 um 10:29 Uhr

@Roland 1968 ich weiß zwar nicht, was Arbeitszeitverträge sind, aber die Antwort von Alex 27 beantwortet im Grunde alles.

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