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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist laut Tarif Einzelhandel in Bayern

G
geploeg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kennt jemand von Euch die tariflichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer laut Tarifvertrag Einzelhandel in Bayern? Sind dies 4 Wochen oder 6 Wochen zum Monatsende??

Vielen Dank

3.44903

Community-Antworten (3)

B
busfahrer

02.09.2010 um 16:25 Uhr

Hallo geploeg,

http://www.keller-menz.de/user/downloads/CV%20Manteltarifvertrag%20Einzelhandel%20Bayern%202006.pdf

Im TV steht..

§ 17 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  1. Das Arbeitsverhältnis eines/einer Beschäftigten kann, wenn es auf unbestimmte Zeit eingegangen und keine Kündigungsfrist vereinbart worden ist, beiderseits zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

  2. Im Arbeitsvertrag können hiervon abweichende, für beide Teile gleiche Kündigungsfristen vereinbart werden; sie dürfen jedoch nicht weniger als einen Monat betragen. In diesem Falle ist die Kündigung zum Schluss eines Kalendermonats zulässig <<

Abhängig von der Beschäftigungsdauer gelten abweichende Kündigungsfristen.

Viele Grüße busfahrer

B
busfahrer

02.09.2010 um 16:30 Uhr

Abhängig von der Beschäftigungsdauer gelten verlängerte Kündigungsfristen.

Gruß busfahrer

G
geploeg

02.09.2010 um 16:35 Uhr

SUPER!!!! Vielen Dank

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