Erstellt am 01.09.2010 um 21:05 Uhr von pfeilenbogen
Die Akten gehören dem BR und nicht einem BRM oder ehemaligen BRV. Erklärt ihm, dass ihr notfalls ihn durch einen arbeitsgerichlichen Beschluss zur Herausgabe zwingen lassen werdet. Auch, dass dieses Verhalten ein verstoß gegen § 119 Abs. 1 Satz 2 ist die Folgen sollte er ja kennen oder kann sie dort nachlesen.
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. die Tätigkeit des Betriebsrats,........behindert oder stört,
Dem neuen BR empfehle ich eine Schulung und das lesen des BetrVG
Erstellt am 01.09.2010 um 21:10 Uhr von borat
warrior
Akten nicht Eigentum vom EX BRV sondern Firma ist Besitzer.Wenn du bist BR dann du hast Gestrebt das ist wie testament.Akten gehören nicht Mensch auch wenn ist BRV ohne Mandat dann er muss gehen und geben alle Papiere dir.Das ist normal steht so überall Wenn weigert BRV ex dann AG gibt ihn Zettel wo steht Abmahnung wegen Böse sein. zu BR .Weil wenn Ag nicht macht dann Vertrauensvolle Arbeit ist weg das nicht gut.aber besser tipps kommen noch von Guter Mensch mit besser Buchstaben.
Erstellt am 01.09.2010 um 21:37 Uhr von pfeilenbogen
borat
Seid wann gehören die Akten des BR der FIRMA??? Der AG kann hier nichts abmahnen, denn Ihn geht dieses alles nichts an. Er ist dem BR gegenüber nicht Weisungsbefugt, auch nicht dem Ex-BR in BR/exBR-Angelegenheiten.
Und mit einem Testament hat alles auch nichts zu tun.
>> Weil wenn Ag nicht macht dann Vertrauensvolle Arbeit ist weg
ist genau so falsch!