Erstellt am 01.09.2010 um 12:00 Uhr von wiabuddy
Nach §28a Abs. 2 müsste der P-Ausschuss Beschlussfähig sein, somit ist eine Aussage des BR möglich zu kippen bzw. musste der BR gar nicht befragt werden.
Erstellt am 01.09.2010 um 12:14 Uhr von Ulrik
Ihr habt damit in meinen Augen gegen euren eigenen Beschluß gehandelt. Denn die Entscheidung zu den Personalangelegenheiten hat das gesamte Gremium dem PA übertragen. Warum wurde diese Einstellung dann im Gremium besprochen??
Erstellt am 01.09.2010 um 13:05 Uhr von Fliege
Gegenfrage: Darf das BR-Gremium bei einer "wichtigen" Stellenbesetzung (PDL) in einer regulären BR-Sitzung keine Beschlüsse zu Einstellungen fassen????
Danach wurden vom BRV die "Getreuen" eingeladen und der Gremiumsbeschluss gekippt.
Der Gremiumsbeschluss (Ablehnung) wurde dem AG schriftlich mit Begründung mitgeteilt.
Ist dieser Beschluss dann nicht rechtskräftig? Muss der AG dann warten, ob in den nächsten Tagen ein weiterer Beschluss eines Gremiums bzw. P-Ausschusses kommt......
Dies glaube ich nicht.
In den Kommentierungen lese ich nirgends, dass ein BR-Gremium, obwohl es einen P-Ausschuss installiert hat, einen Beschluss zu Einstellungen in einer Sitzung (+ Einladung,etc.) fällen darf oder nicht.
Erstellt am 01.09.2010 um 13:11 Uhr von Petrus
Ich finde es nur spannend, dass im P-Ausschuss andere Mehrheitsverhältnisse herrschen als im Gremium... Wieso habt ihr mehrheitlich die "kaisertreuen" in den P-Ausschuss gewählt?
Aber egal. Wenn ein Ausschuss selbständige Entscheidungen trifft, die der Mehrheitsmeinung des BR widersprechen, sollte der BR überlegen, ob man die Aufgabenübertragung nicht widerruft...
Erstellt am 01.09.2010 um 13:38 Uhr von Fliege
Im Gremium sitzt eine Beschäftigte, welche sich selbst für die Stelle beworben hat.
Aufgrund fehlender Qualifizierung wurde sie vom AG abgelehnt.
Gremium wollte durch den Beschluss Druck auf den AG ausüben...
Ist nun nach P-Beschluss nicht mehr möglich...verpufft!
Leider ist meine Kernfrage noch nicht beantwortet:
Kann/Darf der P-Ausschuss einen Gremiumsbeschluss (bei gleicher Sachlage) kippen?
Erstellt am 01.09.2010 um 14:13 Uhr von Petrus
> Kann/Darf der P-Ausschuss einen Gremiumsbeschluss (bei gleicher Sachlage) kippen?
Im Prinzip nein.
Aber der Ausschuss darf über einen _neuen_ Antrag einen neuen Beschluss fassen. Und da Anträge auch mündlich gestellt werden können (ArbGeb und BRV werden bestätigen, dass ein neuer Antrag gestellt wurde), sich die Sachlage bestimmt geändert hat (wenn auch minimal - ArbGeb und BRV werden dies bestätigen) und die erforderlichen Unterlagen dem PA vorgelegen haben (von der ersten Anhörung) ...
Vielleicht wäre ja die Ab- und Neuwahl des BRV ein erster Ansatz für künftige "Druckausübung".
Erstellt am 01.09.2010 um 14:40 Uhr von pfeilenbogen
@Fliege
>> Im Gremium sitzt eine Beschäftigte, welche sich selbst für die Stelle beworben hat.
Aufgrund fehlender Qualifizierung wurde sie vom AG abgelehnt. Gremium wollte durch den Beschluss Druck auf den AG ausüben...
Seit wann handelt denn der BR in eigener Sache zum Nachteil anderer? Würde ich als Wähler von so etwas Kenntnis bekommen, würde ich alles versuche, dass dieser BR so schnelle als möglich von einem anderen abgelöst wird.
Ist euch der § 79 BetrVG und der Straftatsbestand der Nötigung ein Begriff.
Erstellt am 01.09.2010 um 14:59 Uhr von Ulrik
@Fliege Und nochmal zu deiner Frage:
Schau mal im Fitting zu §28, Rn 9
Der BR kann den Ausschüssen bestimmte Angelegenheiten, insb. auch MB-Angelegenheiten, zur selbstständigen Erledigung übertragen. Im Rahmen dieser Übertragung treten die Ausschüsse an die Stelle des BR. Die Willensbildung in den Ausschüssen ersetzt die des BR
Die Aufgabe, über die Personalmassnahme zu entscheiden, lag doch gem. eurer eigenen Entscheidung beim PA. Dem hätte m. E. diese Aufgabe mittels Beschluß wieder entzogen werden müssen, oder der PA war nicht beschlußfähig, um das ganze Gremium entscheiden zu lassen. Das ist aber alles BR interne Ordnung. In der Aussenwirkung siehe den Beitrag von Petrus
Erstellt am 02.09.2010 um 08:56 Uhr von DerAlteHeini
Fliege
Hat der Personalausschuss die Legitimation des BR zur selbständigen Erledigung der Personalangelegenheiten, so kann er durchaus bei einer neuen Anhörung zur Einstellung eine andere Entscheidung treffen, wie der BR in einer vorigen Anhörung.