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Datenschutz

S
schalakatz
Jan 2018 bearbeitet

Darf eine Geschäftsleitung für ihre Informationsschreiben an die Mitarbeiter die Herausgabe von privaten E-Mailadressen der Mitarbeiter fordern?

91502

Community-Antworten (2)

A
alphataurus

01.09.2010 um 13:00 Uhr

@schalakatz, nein, denn hier gibt es ebenso den Datenschutz.

T
Tanzbär

02.09.2010 um 11:13 Uhr

Fordern kann sie alles, ob ihr es ihnen gebt, steht auf einem anderen Blatt, denn es geht sie nichts an!

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