Darf ein Betriebsrat Personalgespräche führen (ohne Arbeitgeber)???
hallo zusammen, folgendes problem, unser chef hat heute einem arbeitnehmer eine abmahnung erteilt. er hat mich(brv)davon in kenntnis gesetzt und die gründe benannt. wenn dies der wahrheit entsprechen sollte, wäre die abmahnung aus meiner sicht korrekt(arbeitsverweigerung wegen keiner lohnerhöhung), das geht gar nicht und dann ist der kollege einfach heim und hat sich lediglich bei einem anderen kollegen krank gemeldet. die krankschreibung ging dann ein. nun meine frage, der chef bat uns als br mit dem kollegen diesbezüglich ein personalgespräch zu führen. ist das rechtens oder sollen wir nur die "drecksarbeit" für den chef machen? habt ihr einen rat, ein paar tipps? vielen dank und viele grüße frageundantwort
Community-Antworten (7)
31.08.2010 um 00:53 Uhr
falls es stimmt was dir erzählt wird bewegt sich der AN auf sehr dünnem Eis. Vielleicht will der AG das hier durch diese ungewöhnliche Aktion klar machen.
Wir als BR reden auch mal Frktur mit Kollegen wenn sie es überziehen. Aber der Anstoss kommt dann von uns und nicht aus dem feindlichen Lager.
Finde den Ansatz mal interessant. Eine Falle sehe ich da nicht. und die Drecksarbeit? Spricht der AG gar nicht mit ihm?
31.08.2010 um 09:07 Uhr
Das sollte wohl weniger ein Personalgespräch sein, sondern mehr ihm ins Gewissen reden und die Grenzen klarmachen. Vorab natürlich die Frage, ob das denn so gewesen wäre, oder vielleicht hat der Kollege auch eine ganz andere Darstellung. Das kommt eben immer auf den Einzelfall drauf an.
31.08.2010 um 09:31 Uhr
Guten Morgen frageundantwort, wie handhabt Ihr das denn sonst, wenn jemand während der Arbeit krank wird? Meldet der sich dann immer bei dem Vorgesetzten ab? Oder ist das Verhalten des Kollegen "usus" gewesen?
31.08.2010 um 17:43 Uhr
hallo, danke für eure antworten. also es geht weniger um die fehlende abmeldung beim vorgesetzten(wie sonst üblich) sondern hauptsächlich um die arbeitsverweigerung. er muss wohl wortwörtlich(laut chef) gesagt haben "die 2. maschine lass ich nicht laufen, ich habe vor vier wochen auch keine lohnerhöhung bekommen". so kenne ich den kollegen gar nicht, klar ärgert er sich, das links und rechts kollegen eine lohnerhöhung bekommen haben, aber das eine hat mit dem anderen nichts zutun. er hat dann wohl gesagt "ich geh jetzt nach hause" zum chef und seinen "nachbarkollegen" hat er gesagt "ich gehe heim, mir gehts nicht gut". in der abmahnung wird seine arbeitsverweigerung und sein verhalten gerückt, eben auch das er dann eifach weg ist... wir werden mit ihm sprechen wenn er wieder da ist, aber mit der abmahnung können wir ihm nicht helfen..................sei denn er würde alles komplett anders wiedergeben, dann weiß ich ehrlich gesagt auch nicht was wir dann als br tun können..sollten. er soll die abmahnung, den erhalt der abmahnung schriftlich bestätigen, ist das korrekt so?
31.08.2010 um 18:11 Uhr
Aus meiner Sicht maßt Ihr Euch da etwas an, das Euch nicht zusteht. Als Betriebsrat seid Ihr kein Vermittler zwischen AG und AN und schon gar kein Richter über Arbeitskollegen. Ihr seid von den AN gewählt, und deren Interessen habt Ihr zu vertreten. Punkt.
Ihr seid zuständig für die Interessen dieses Kollegen, und da es kaum in seinem Interesse sein kann, eine Abmahnung zu kassieren, verstosst Ihr gegen Eure Pflicht als Betriebsrat, wenn Ihr Euch auf so einen Mist einlasst.
Der AG missbraucht Euch hier; wenn er abmahnen will, soll er's tun, wenn nicht, soll er's lassen. Wenn er es tut, müsst Ihr Euch damit beschäftigen, dann müsst Ihr den Kollegen verteidigen und die Folgen für ihn möglichst gering halten (auch wenn ihr ganz tief drin Eurem Chef Recht gebt).
Da ja nun offensichtlich bereits eine Abmahnung ausgesprochen wurde, stellt sich erstmal die Frage, ob sie formal korrekt ist. Wenn ich höre, dass sein Verhalten und seine "Arbeitsverweigerung" als Grund angegeben wurden, könnte sie schon ungültig sein (zwei Sachverhalte auf einmal abmahnen, geht nicht). Das würde ich dem AG aber nicht sagen, sondern mir heimlich einen grinsen.
Den Empfang (aber nicht den Inhalt!) kann man durchaus bestätigen.
webun
31.08.2010 um 18:38 Uhr
danke für deine antwort. wir wollen uns nichts anmaßen, das ist uns sehr unangenehm....das meinte ich anfangs mit der frage ob wir vielleicht die "drecksarbeit" für den chef machen sollen. jetzt kommt der befürchtete fall, der kollege hat die sachlage ganz anders geschildert..................und nun???? ich habe grad gar keine ahnung wie wir als br jetzt vorgehen sollen um den kollegen zu helfen???? wo kann ich mich da erkindigen, falls es hier keiner weiß? vielleicht hab ich das vorhin falsch ausgedrückt, die arbeitsverweigerung wurde gerügt und das weggehen erwähnt. brauch dringend euren rat! danke im voraus!viele grüße frageundantwort
31.08.2010 um 23:32 Uhr
Hallo frageundantwort, da steht dann Aussage gegen Aussage und da Ihr AN Vertreter seid, ist Euch sicher klar, wen Ihr unterstützt. Also ich würde mit dem Kollegen den Sachverhalt wie er ihn sieht, schriftlich festhalten. Das Schriftstück soll er dann zu seinen Unterlagen zu Hause legen. Ist nur für den Fall der Fälle eine Erinnerungshilfe. Den Erhalt der Abmahnung kann er bestätigen und dann normal weiterarbeiten.
Wenn Du noch mehr Antworten wünschst, musst Du das Häkchen bei 7 Antworten raus nehmen...;-) LG Lotte
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