Erstellt am 27.08.2010 um 08:35 Uhr von rolfo
Verstehe die Frage nicht ganz, wo liegt das Problem, der AG trägt seine Bitte einem Mitglied des BA zu, der unterrichtet den BRV und der lädt den AG ggf. ein.
Erstellt am 27.08.2010 um 08:36 Uhr von Oliver
Hallo kanufahrer!
Der AG darf einem Betriebsratsmitglied ansprechen. Das Betriebsratsmitglied darf aber keine Zusagen treffen. Das darf nach entsprechenden eventuellen notwendigen Beschlüssen nur der Betreibsratsvorsitzende.
Wenn es um Fristwahrungen geht, dann dann geht es um den Vorsitzenden, weil erst dann die Frist anfängt zu laufen.
Gruß,
Kasimir
Erstellt am 27.08.2010 um 08:42 Uhr von ridgeback
kanufahrer,
geregelt in § 26 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 27.08.2010 um 08:43 Uhr von Immie
@Kanufahrer
Klar kann er das. Aber selbst wenn er den PAV ansprechen würde könnte dieser keine Aussage machen.
Wo ist dein Problem?
Erstellt am 27.08.2010 um 09:32 Uhr von Kölner
@Immie
Aus einem anderen Fred geht ja hervor, dass kanufahrer um seine Position als PAV 'ein wenig' ringt.
Man könnte angesichts der ganzen Problematiken in diesem Gremium anraten...
...den PA aufzulösen.
...den BA endlich seine Aufgaben machen zu lassen.
...die ganzen unausgesprochenen Vermutungen, Verdächtigungen und Aufgabenwirrungen z.B. auf einer Klausurtagung o.ä. aufzubröseln und neu zu bewerten.
Erstellt am 27.08.2010 um 09:44 Uhr von kanufahrer
Hi,
diese Frage hat absolut nichts mit dem PA zu tun.
Einfach nur so in die Runde gefragt.
Dies ist einem anderen BR Mitglied passiert und der BRV hat sich tierisch aufgeregt, das der AG nicht direkt auf ihn zu gegangen ist und das BR-Mitglied sozusagen die Frechheit besitz mit dem AG dazu zu sprechen.
Wie ihr seht sieht es aus, als ob hier ein Machtanspruch auf dem Tisch liegt.
Daher meine Frage....allgemein.
Erstellt am 27.08.2010 um 09:47 Uhr von Immie
@kanufahrer
Wenn ihr euch mal schlau macht, wer was darf und was nicht,
hättet ihr enorm viel Zeit für BR Arbeit.