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Haftet der Betriebsrat bzw. das Unternehmen für falsche Auskünfte?

S
Schmied
Nov 2016 bearbeitet

Einem Arbeitnehmer wurde vom Betriebsrat gesagt und schriftlich bestätigt, dass er anstelle von 5 Jahren bereits nach 4 Jahren Anspruch auf die Betriebsrente hat. Daraufhin besprach der Arbeitnehmer dies nicht mehr mit der Personalabteilung & kündigte. Die Aussage des Betriebsratmitglieds war jedoch nicht richtig. Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

Grüße K. Schmied

1.20801

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

25.08.2010 um 14:23 Uhr

Schmied, der großen Machtfülle des BR, steht merkwürdigerweise keine persönliche Verantwortung gegenüber. Eine Haftung des BR scheidet mangels Vermögensfähigkeit aus. Eine Haftung der BR,-mitglieder soll nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Betracht kommen und auch dies nur dann, wenn sie dafür verantwortlich sind, dass der Betriebsrat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hat.

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