Erstellt am 25.08.2010 um 12:23 Uhr von ridgeback
Schmied,
der großen Machtfülle des BR, steht merkwürdigerweise keine persönliche Verantwortung gegenüber.
Eine Haftung des BR scheidet mangels Vermögensfähigkeit aus. Eine Haftung der BR,-mitglieder soll nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Betracht kommen und auch dies nur dann, wenn sie dafür verantwortlich sind, dass der Betriebsrat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hat.