Erstellt am 24.08.2010 um 23:43 Uhr von qwert
Dadurch eher noch nicht, aber es wird dadurch entstehen das der Azubi am ersten Tag nach der Prüfung zur Arbeit erscheint und der AG dem nicht widerspricht.
Das Ausbildungsverhältnis endet ja mit der Prüfung.
Bester Tip: So machen und befristeten Vertrag unterschreiben und Beweise sichern. Eventuell einfach nen Tag Urlaub beantragen zwischen Prüfung und 1.9. ...
Erstellt am 24.08.2010 um 23:53 Uhr von Immie
Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Prüfung. Und das weiss man nun mal erst, wenn man die Ergebnisse hat.
...Der Azubi ist angehalten, sofort nach Erhalt des Prüfungsergebnisses die Peronsalabteilung aufzusuchen, um den befristeten Anschlussvertrag zu unterschreiben...
Das ist kein dummer Arbeitgeber.
Erstellt am 25.08.2010 um 09:03 Uhr von geploeg
Eine Entfristungdklage hat hier wenig Aussicht auf Erfolg. Die Anweisung des AG ist eindeutig.hoffen,
Erstellt am 25.08.2010 um 11:59 Uhr von qwert
Ich kenn das so das man noch am letzten Prüfungstag einen Bescheid bekommt in dem zumindest bestanden/nicht bestanden steht. Das detaillierte Ergebnis ist dann irrelevant.
Erstellt am 25.08.2010 um 16:05 Uhr von MightyRun
Zum oben genannten Fall:
in dieser Ausbildung läuft es etwas anders. Es gibt bei der letzten Prüfung keinen Bescheid über bestanden/nicht bestanden. Das Ergebniss und das Wissen über bestanden erhält der Azubi erst per Post. Wann dieser Brief kommt ist offen. Daher gibt es sogar noch die Situation, dass der Azubi bis 31.08. im Azubi-Dienstplan steht, der Brief aber bereits am 26.08. kommen könnte.
Es kann also nicht der Fall eintreten, dass der Azubis nach letzter Prüfung arbeiten kommt. Es kann nur passieren, dass er nach Erhalt des Prüfungsergebnisses zur Arbeit geht. Der Arbeitgeber weiß zu diesem Zeitpunkt aber nicht, dass der Brief bereits beim Azubi ist.
Wie verhält es sich hier? Ist der Azubi verpflichtet den Arbeitgeber über das Bestehen der Ausbildung zu informieren oder ist das Aufgabe der IHK? Selbst wenn das Ergebniss bereits bei der letzten Prüfung bekannt gegeben wird, wie erfährt der Arbeitgeber davon, dass der Azubi eigentlich nicht mehr in der Ausbildung ist, da er bestanden hat und somit nicht mehr arbeiten darf?
Geht der Azubi zur Arbeit bescheid sagen, bekommt er natürlich gleich den befristeten Vertrag vor gelegt, der ab dem nächsten Tag gilt.
Erstellt am 25.08.2010 um 16:19 Uhr von Ulrik
Die Ausbildungszeit endet mit dem vertraglich festgelegten Datum, oder mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Wenn also am 26.08. der Brief kommt "bestanden", dann ist faktisch das Azubidasein beendet. Geht der Azubi am 27.08. zur Arbeit, wird eingeteilt und schafft, ohne daß der Ag reagiert, dann könnte die Entfristungsklage erfolgreich sein. Denn m. W. wird der AG mit gleicher Post informiert.
Erstellt am 25.08.2010 um 23:35 Uhr von Immie
@Ulrik
...Der Azubi ist angehalten, sofort nach Erhalt des Prüfungsergebnisses die Peronsalabteilung aufzusuchen, um den befristeten Anschlussvertrag zu unterschreiben...
Wenn der Arbeitgeber schlau war und das nachweisen kann, sehe ich schwarz für eine Klage.
Aber ich bin weder Anwalt noch Richter und die könnten das wieder ganz anders sehen.
Erstellt am 25.08.2010 um 23:54 Uhr von qwert
In jedem Falle sind wir uns einig, das der Vertrag unterschrieben werden sollte.
Eine eventuelle Entfristungsklage wird ja sowieso erst mit Ende der Befristung relevant ...
Erstellt am 26.08.2010 um 10:30 Uhr von paula
Ulrik
selbst wenn der AG den Brief mit gleicher Post bekommen sollte so muss doch der AG in einem möglichen Entfristungsprozess den ZUGANG beweisen. Das wird im wohl kaum gelingen wenn nicht weitere Umstände hinzutreten aus denen man schließen kann dass der AG Kenntnis hat.
Für eine erfolgreiche Entfristungsklage ist es aber entscheident dass der AG positive Kenntnis über das Ende der Ausbildungszeit hat. Wenn er keine Kenntnis hat und der (Ex-)Azubi arbeitet reicht es nicht aus um so ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen
Erstellt am 26.08.2010 um 15:41 Uhr von Ulrik
@Paula
Nicht ganz. Wenn die gängige Praxis der IHK diese ist, daß beide Parteien in gleicher Weise informiert werden, dann gilt richterlich der Brief als zugestellt ab dem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Post angeliefert wird. Kommt also im Unternehmen die Post morgens um zehn an, dann gilt der Brief als zu diesem Zeitpunkt zugestellt. Der Azubi ist dann der schlechtere, denn er bekommt ja erst abends wenn er heimkommt die Post.
Aber klar, wenn die Aussage des AG so deutlich ist, dass der Azubi direkt angewiesen ist, bei der Perso zu erscheinen und den Vertrag zu unterschreiben, dann wird die Entfristungsklage scheitern, weil der Wille des AG ja deutlich zum usdruck gebracht wird.
Aber mal so gesehen, ein zwei Jahres Vertrag für nen Azubi ist heutzutage schon ne gute Sache.
Erstellt am 27.08.2010 um 01:10 Uhr von paula
@Ulrik
"Nicht ganz. Wenn die gängige Praxis der IHK diese ist, daß beide Parteien in gleicher Weise informiert werden, dann gilt richterlich der Brief als zugestellt ab dem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Post angeliefert wird. "
das ist Quatsch und juristische Phantasieerzählung!