Hallo zusammen,

ich habe eine Frage im Rahmen einer Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung.

Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber bei einem Widerspruch des Betriebsrates eine Abschrift der Stellungnahme zur Kündigung beilegen muss.

Wie sieht es aus, wenn der Betriebsrat nur Bedenken äußert da die Widerspruchsgründe laut BetrVG nicht genutzt werden können, bekommt der Arbeitnehmer auch die Bedenken mit der Kündigung ausgehändigt ?

Würde mich freuen, wenn ihr mir bei dieser Frage helfen könntet.