Ruhephase in der Altersteilzeit
Guten Morgen, ich habe mal eine Frage. MA die in der Ruhephase der Altersteilzeit sind dürfen sich an der Wahl zum BR nicht mehr beteiligen. Wie sieht es aber mit dem Besuch einer Betriebsversammlung aus? Dürfen wir diese Kolleginnen und Kollegen einladen? Danke für Eure Hilfe und einen schönen Tag.
Community-Antworten (1)
23.08.2010 um 11:23 Uhr
Ja, warum nicht. Sie sind ja noch Betriebsangehörige und haben ein berechtigtes Interesse an euren Berichten.
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