In Ruhephase (Altersteilzeit) zur BR-Sitzung?
Bei unseren gestrigen Betriebsratswahlen ist ein Kollege, der sich in Altersteilzeit befindet, wieder in den Betriebsrat gewählt. Der Kollege ist noch 16 Monate in der Firma, bevor in die "Ruhephase" seiner Altersteilzeit geht.
Jetzt stellt sich die Frage, ob unser Kollege in der "Ruhephase"
- weiter zum BR-Gremium gehört?
- er zur Sitzung kommen kann/ muss / darf (dürfen bestimmt)?
- wie die Zeiten, wenn er zur Sitzung kommt, verrechnet werden?
- rückt dann der direkte Nachrücker nach?
Community-Antworten (7)
23.03.2010 um 17:00 Uhr
- nein
- nein
- entfällt
- ja, und zwar endgültig
23.03.2010 um 18:03 Uhr
Ich wäre mir da nicht so sicher.
Ich kenne zwar bis Dato keinen Fall, aber;
Dieser Kollege ist definitiv noch MA der Firma, wenn auch von der Arbeitsleistung freigestellt.
BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt....
Ob eine Teilnahme an den BR-Sitzungen, weil weg vom Geschehen, überhaupt sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt.
23.03.2010 um 18:14 Uhr
Mitarbeiter in der passiven ATZ-Phase zählen zur BR-Wahl nicht mehr zur Betriebsgröße und dürfen weder wählen noch gewählt werden. Dazu gibt es Urteile. Deshalb würde ich der ersten Antwort von derdermal... zustimmen.
Gruß von Saxonia
23.03.2010 um 18:19 Uhr
Für die Zweifler; Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer verblockten Altersteilzeit ; sie sind nicht mehr in den Betrieb eingegliedert (vgl. BAG, Beschluss v. 16.4.2003, 7 ABR 53/02
23.03.2010 um 18:22 Uhr
@Saxonia Du hast recht, aber das war überhaupt nicht gefragt....
Der MA befindet sich noch der aktiven Phase, darf wählen und ist wählbar.
23.03.2010 um 18:22 Uhr
@Widder Wenn man bedenkt, das MA in der passiven Phase der Altersteilzeit, soweit sie danach nicht mehr in den Betrieb zurückkehren, einen BR nicht mal mehr wählen dürfen... warum sollten sie dann drin sitzen?
23.03.2010 um 19:42 Uhr
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