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Dürfen Kameras nach der Kündigung der BV weiterlaufen ?

L
Leomar
Aug 2021 bearbeitet

Hallo,

unser GBR verhandelt gerade eine RBV zum Thema Videoüberwachung. Jetzt möchte die GF die Nachwirkung im Falle einer Kündigung ausschließen.

Was ist wenn es keine Nachwirkung gibt und keine neue RBV zustande kommt ? Müssen dann alle Kameras auf die sich diese RBV bezieht abgeschaltet werden, oder dürfen die dann einfach so weiterlaufen ?

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Community-Antworten (6)

R
rtjum

25.08.2021 um 17:21 Uhr

wenn die Kündigungsfrist ausgelaufen ist müssen die Kameras abgeschaltet werden

C
Catweazle

25.08.2021 um 17:55 Uhr

Ich denke, die Nachwirkung kann man nicht ausschließen. Es würde bedeuten, dass der BR seiner Mitbestimmungspflicht nicht mehr nachkommen kann.

G
ganther

25.08.2021 um 18:37 Uhr

Catweazle das erkläre bitte mal

K
kratzbürste

26.08.2021 um 19:02 Uhr

Ich denke, die Kameras laufen weiter und die Regelungsinhalte der BV lösen sich in Schall und Rauch auf, wenn ihr die Nachwirkung ausgeschlossen habt. Lehnt den Wunsch des AG freundlich aber bestimmt ab. Am besten keine Aussage zur Nachwirkung sondern den Verweis auf die gesetzliche Regelung im § 77 BetrVG.

L
Leomar

27.08.2021 um 10:32 Uhr

Danke an alle für die schnellen und hilfreichen Antworten

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