Weiterbildung muß oder freiwillig
Hallo...
Wie weit ist ein BRM verpflichtet ein Seminar zu besuchen oder sich weiterzubilden... insbesondere der BRV. Hat dazu keine Zeit Ich bin der Meinung es irgendwo in einem § gelesen zu haben.. Was kann man machen wenn ein BRV kein Seminar besucht.. bez. weise gar nichts macht erste Sitzung seit konstietuirung.
Freue mich über jeden Rat.
Community-Antworten (7)
19.08.2010 um 00:25 Uhr
Da würde ich mir den BRV mal zur Brust nehmen, und ihn Fragen ob er überhaupt als BR arbeiten möchte, falls nicht würde ich ihm Vorschlagen generell als BR Mitglied zurück zutretten.
Schließlich soll er die Interessen der AN und AG vertreten und dazu muss er nun mal ein gewisses Grundwissen haben was erlaubt ist und was nicht. Seine Kollegen haben ihn schließlich gewählt, weil sie ihm Vertrauen und er ihre Interessen vertreten soll.
Abwählen eines Betriebsrates ist auch möglich steht im Betriebsverfassungsgesetz wo kann ich aber im Moment nicht sagen.
Gruß BR Thomas
19.08.2010 um 01:08 Uhr
@Hanne,
das BAG hat festgestellt, dass sich jedes BRM auf sein Mandat als BR umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes BRM verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das BAG hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im BR nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im BR über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
19.08.2010 um 09:24 Uhr
@pirat, das eine Pflicht zur Weiterbildung besteht, steht ausser Frage. Aber schreibt das BAG auch vor, wo und wie ich mich weiterbilde? Darf das BRM sich eventuell über Fernlehrgänge, an Wochenenden oder nach Feierabend weiterbilden? Ich glaube das Wie sollte man jedem selbst überlassen.
19.08.2010 um 11:51 Uhr
@ridgeback, Frage war: "Wie weit ist ein BRM verpflichtet ein Seminar zu besuchen oder sich weiterzubilden..." darauf bezog sich meine Antwort, nicht mehr und nicht weniger. Was für uns ausser Frage steht, war @Hanne nicht mehr so geläufig. Das wie stand erstmal nicht zur Debatte, aber Deine Aufmerksamkeitsbetonung könnte ich durchaus als eine positive Zweckmässigkeit quittieren, wenn da nicht u.U. der Verdacht einer Kompensationshandlung entstehen würde/könnte.... buy the way, jedem das Seine, Haupsache dass.
19.08.2010 um 12:01 Uhr
@pirat, Darling, ich wollte Dir nicht auf die Füße treten. Ich denke nur positiv. ;-))
19.08.2010 um 12:24 Uhr
@ridgeback, woher weisst Du dass diese suptile Anmache mir nicht sehr gelegen käme.... .-)
19.08.2010 um 14:19 Uhr
@pirat, da man mir nachsagt, ich wäre ein ungehobelter Klotz, ist mirsubtilität fremd. ;-))
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