W.A.F. LogoSeminare

Beschluss über Anzahl Freistellungen III

A
albdonar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser BRV will einen Beschluss über die Anzahl der Freistellungen. Nun meine Frage: Ist so ein Beschluss nötig und ist er bindend? Aufgrund der Betriebsgrösse stehen uns 4 Freistellungen zu. Unsere BRV hat sich nun Rechtssicherheit eingeholt bei einem Anwalt über die Rechtmäßigkeit der Freistellungen. Auch diese akzeptiert sie nicht. Ein BRM berät (bestärkt sie hierin. Laut einer Anwältin ist dies nur mit Betriebsvereinbarung und rechtlich fragwürdig möglich. Diese Frage hat er gestellt. Was können wir jetzt noch tun. Danke für euere Hilfe.

1.45206

Community-Antworten (6)

S
sueton

18.08.2010 um 22:06 Uhr

Hallo Albdonar !

Keine lange Rede : § 38 BetrVG - hier im Forum oben anklickbar. Und sucht Euch eine neue Anwältin...

Grüsse,sueton

R
rainerw

19.08.2010 um 00:42 Uhr

@albdonar Diese Frage ist jetzt nicht Dein ernst, oder? Wir sind doch alles am tele durchgegangen und per mail. Du hälst schriftl. was eindeutiges in der Hand. Nu setze es um!!!!!!!!

A
albdonar

19.08.2010 um 08:20 Uhr

Laut einer Anwältin ist dies nur mit Betriebsvereinbarung und rechtlich fragwürdig möglich. Diese Frage hat er gestellt.

@rainerw, das hat er in seinem Thread geschrieben, nicht ich, Du weisst, wen ich meine.

R
ridgeback

19.08.2010 um 09:35 Uhr

Mich würde interessieren, ob im TV etwas über Freistellungen geregelt ist?

A
albdonar

19.08.2010 um 14:39 Uhr

@ridgeback, es gibt keinen TV und keine BV.

A
albdonar

15.09.2010 um 20:31 Uhr

@DonJohnson, habe Dir eine Mail geschrieben, bräuchte dringend Deinen Rat hierzu.

Keine lange Rede : § 38 BetrVG - hier im Forum oben anklickbar.

Ihre Antwort