Beschluss über Anzahl Freistellungen III
Hallo zusammen,
unser BRV will einen Beschluss über die Anzahl der Freistellungen. Nun meine Frage: Ist so ein Beschluss nötig und ist er bindend? Aufgrund der Betriebsgrösse stehen uns 4 Freistellungen zu. Unsere BRV hat sich nun Rechtssicherheit eingeholt bei einem Anwalt über die Rechtmäßigkeit der Freistellungen. Auch diese akzeptiert sie nicht. Ein BRM berät (bestärkt sie hierin. Laut einer Anwältin ist dies nur mit Betriebsvereinbarung und rechtlich fragwürdig möglich. Diese Frage hat er gestellt. Was können wir jetzt noch tun. Danke für euere Hilfe.
Community-Antworten (6)
18.08.2010 um 22:06 Uhr
Hallo Albdonar !
Keine lange Rede : § 38 BetrVG - hier im Forum oben anklickbar. Und sucht Euch eine neue Anwältin...
Grüsse,sueton
19.08.2010 um 00:42 Uhr
@albdonar Diese Frage ist jetzt nicht Dein ernst, oder? Wir sind doch alles am tele durchgegangen und per mail. Du hälst schriftl. was eindeutiges in der Hand. Nu setze es um!!!!!!!!
19.08.2010 um 08:20 Uhr
Laut einer Anwältin ist dies nur mit Betriebsvereinbarung und rechtlich fragwürdig möglich. Diese Frage hat er gestellt.
@rainerw, das hat er in seinem Thread geschrieben, nicht ich, Du weisst, wen ich meine.
19.08.2010 um 09:35 Uhr
Mich würde interessieren, ob im TV etwas über Freistellungen geregelt ist?
19.08.2010 um 14:39 Uhr
@ridgeback, es gibt keinen TV und keine BV.
15.09.2010 um 20:31 Uhr
@DonJohnson, habe Dir eine Mail geschrieben, bräuchte dringend Deinen Rat hierzu.
Keine lange Rede : § 38 BetrVG - hier im Forum oben anklickbar.
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