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ist das Ausleihen von Arbeitnehmern in eine andere Firma ohne zustimmung des BR´s erlaubt??

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klarafall
Nov 2016 bearbeitet

eine Angestellte wurde für 4 Tage, mit ihrer Zustimmung an einen anderen Betrieb ausgeliehen, ist das ohne Zustimmung des BR´s rechtens, oder kommt das der § 99 zum tragen?

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Community-Antworten (3)

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pehoe

18.08.2010 um 17:17 Uhr

klarafall, hier müsste geklärt werden, ob es eine arbeitnehmerüberlassung ist. Z. B. lässt der TVöD solche Entsendung, Versetzung, Zuweisung zu. Der Betriebsrat des Entsendenden ist nicht mitbestimmungspflichtig, sondern der Betriebsrat, in den Derjenige entsendet wird ( Einstellung nach § 99 BetrVG.

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klarafall

18.08.2010 um 17:57 Uhr

erstmal Danke für die prompte Beantwortung wir sind keine Zeitarbeitsfirma, es handelt sich dabei um eine bei uns Festangestellte Mitarbeiterin, die für die genannte Zeit in einen anderen Betrieb verliehen wurde

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paula

18.08.2010 um 17:58 Uhr

Arbeitnehmerüberlassung muss das ja nicht unbedingt gleich sein....

ich würde mich einmal mit § 95 Abs. 3 BetrVG und der einschlägigen Kommentierung beschäftigen

Aufgrund des dürren Sachverhaltes kann ich ansonsten nur sagen.... evtl vielleicht

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