Einstellung eines Interimsmanagers in leitender Funktion
Nach dem Weggang eines "Teamleiters" (leitender Angestellter) wurde die Stelle nun übergangsweise durch einem "Interimsmanager" ersetzt. Dieser Kollege ist kein Angestellter, sondern selbständig tätig und wir wurden als BR nicht informiert. Nun bekommt dieser Kollege auch die Funktionen des Disziplinarvorgesetzten, darf also u.a. Einstellen und Entlassen. Hätten wir hier als BR gefragt werden müssen? Danke matwal
Community-Antworten (2)
18.08.2010 um 18:09 Uhr
auch für einen Externen können durchaus die Regeln des BetrVG gelten. Entscheidend ist die Eingliederung in den Betrieb. Als disziplinarischer Vorgesetzter sollte dies wohl gegeben sein.
Wenn ich die Worte Teamleiter und leitender Angestellter höre, werde ich erst einmal vorsichtig. Habt ihr das schon einmal genau geprüft? Einstellen und Entlassen spricht schon mal dafür aber wie selbständig darf er das denn?
18.08.2010 um 23:22 Uhr
Laut § 92 BetrVG seit ihr zu informieren, und zwar rechtzeitig und umfassend. BAG v. 6.11.1990, BB 1991, 689. siehe auch DKK-Klebe, § 92 Rn.33 Von verdi gibt eine tolle Broschüre: Rechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen von Inge Böttcher
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