W.A.F. LogoSeminare

Fristverlängerung Arbeitsvertrag

T
tompetty
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsrat hat eine Vorlage zu einer Fristverlängerung einer Mitaqrbeiterin bekommen. Die letzte zugestimmte Befristung lief bis zum 30.04.2010. Nun sollen wir einer weietrbefristung ab dem 01.11.2010 zustimmen. Die MA arbeitet aber seit dem 01.05.2010 ohne Zustimmung des Betriebsrates! Was sind die Folgen 1. für den Arbeitgeber 2. für die MA und 3. für den Betriebsrat?? Ich hoffe Ihr könnt uns helfen... vielen Dank!

VLG Pe.Le

1.22606

Community-Antworten (6)

P
pfeilenbogen

16.08.2010 um 20:39 Uhr

Mit einer Zustimmung zur erneuten Verlängerung heilt ihr den Verstoß des AG gegen die Verletzung/ Missachtung der MB bei der (1.) Einstellung.

Habt ihr geprüft ob eine weitere Befristung überhauot möglich ist? Ggf. entsteht ja hier bei einer erneuten Befristung ein unbefristeter ArbV? Wenn ja ruhig sein und später den AN hinweisen hier auf Entfristung zu bestehen

A
azrael

16.08.2010 um 23:29 Uhr

zu 2. Die Mitarbeiterin arbeitet seit 1.5. 2010 zu den üblichen Bedingungen. Die üblichen Bedingungen beinhalten keine(!) Befristung. Ergo, sie hat einen unbefristeten Vertrag.

Deutsch: sie ist seit 1.5.2010 unbefristet bei euch beschäftigt. warum sollte sie eine erneute Befristung unterschreiben? ..und ihr einer solchen zustimmen?

N
neskia

17.08.2010 um 00:40 Uhr

Ich nehme an, dass der AG vom 1.05. bis 30.10. eine Befristung vorgenommen hat, nur ohne Anhörung des BR. Bei der nächsten Fristverlängerung ab 1.11. denkt er wieder an das BetrVG. Das hat keine Auswirkung auf die Befristung. Für den BR ist es damit eine normale Anhörung.

G
geploeg

17.08.2010 um 11:17 Uhr

Wie wäre es wenn ihr nicht spekuliert sondern einfach mal den Arbeitsvertrag vom 01.05 einseht?

B
Badmasterone

18.08.2010 um 00:35 Uhr

Das kenn ich hatte ich auch schon.

AN hat über seinen Vertragstermin hinhaus gearbeitet und Chef wollte ihm wieder einen Vertrag unterschieben und wollte unsere Zustimmung haben. Tut uns Leid lieber Chef du hast es verpennt den Vertrag rechtzeitig zu verlängern, nun hat der MA einen unbefristeteten Vertrag.

Dumm gelaufen.für ihn. Daher rate ich generell Befristeten AN nicht wegen Arbeitsverträgen ins Büro zu gehen und einfach abzuwarten.

bisher haben Sie es 2 x verpennt immerhin 2 neue MA im Betrieb Glückwunsch.

Gruß BR Thomas

P
paula

18.08.2010 um 18:15 Uhr

@geploeg

nur der BR hat keine Anspruch Arbeitsverträge einzusehen.... Wenn schon: AN mal fragen, ob man drüberschauen kann

Ihre Antwort