Fristverlängerung Arbeitsvertrag
Der Betriebsrat hat eine Vorlage zu einer Fristverlängerung einer Mitaqrbeiterin bekommen. Die letzte zugestimmte Befristung lief bis zum 30.04.2010. Nun sollen wir einer weietrbefristung ab dem 01.11.2010 zustimmen. Die MA arbeitet aber seit dem 01.05.2010 ohne Zustimmung des Betriebsrates! Was sind die Folgen 1. für den Arbeitgeber 2. für die MA und 3. für den Betriebsrat?? Ich hoffe Ihr könnt uns helfen... vielen Dank!
VLG Pe.Le
Community-Antworten (6)
16.08.2010 um 20:39 Uhr
Mit einer Zustimmung zur erneuten Verlängerung heilt ihr den Verstoß des AG gegen die Verletzung/ Missachtung der MB bei der (1.) Einstellung.
Habt ihr geprüft ob eine weitere Befristung überhauot möglich ist? Ggf. entsteht ja hier bei einer erneuten Befristung ein unbefristeter ArbV? Wenn ja ruhig sein und später den AN hinweisen hier auf Entfristung zu bestehen
16.08.2010 um 23:29 Uhr
zu 2. Die Mitarbeiterin arbeitet seit 1.5. 2010 zu den üblichen Bedingungen. Die üblichen Bedingungen beinhalten keine(!) Befristung. Ergo, sie hat einen unbefristeten Vertrag.
Deutsch: sie ist seit 1.5.2010 unbefristet bei euch beschäftigt. warum sollte sie eine erneute Befristung unterschreiben? ..und ihr einer solchen zustimmen?
17.08.2010 um 00:40 Uhr
Ich nehme an, dass der AG vom 1.05. bis 30.10. eine Befristung vorgenommen hat, nur ohne Anhörung des BR. Bei der nächsten Fristverlängerung ab 1.11. denkt er wieder an das BetrVG. Das hat keine Auswirkung auf die Befristung. Für den BR ist es damit eine normale Anhörung.
17.08.2010 um 11:17 Uhr
Wie wäre es wenn ihr nicht spekuliert sondern einfach mal den Arbeitsvertrag vom 01.05 einseht?
18.08.2010 um 00:35 Uhr
Das kenn ich hatte ich auch schon.
AN hat über seinen Vertragstermin hinhaus gearbeitet und Chef wollte ihm wieder einen Vertrag unterschieben und wollte unsere Zustimmung haben. Tut uns Leid lieber Chef du hast es verpennt den Vertrag rechtzeitig zu verlängern, nun hat der MA einen unbefristeteten Vertrag.
Dumm gelaufen.für ihn. Daher rate ich generell Befristeten AN nicht wegen Arbeitsverträgen ins Büro zu gehen und einfach abzuwarten.
bisher haben Sie es 2 x verpennt immerhin 2 neue MA im Betrieb Glückwunsch.
Gruß BR Thomas
18.08.2010 um 18:15 Uhr
@geploeg
nur der BR hat keine Anspruch Arbeitsverträge einzusehen.... Wenn schon: AN mal fragen, ob man drüberschauen kann
Verwandte Themen
Fristverlängerung für den BR = Fristverlängerung für den AN?
Hallo zusammen, unser AG will einen Kollegen (nicht BRM) kündigen. Die Anhörung wurde letzten Freitag reingereicht. Der BRV will zur Sitzung erst kommende Woche einladen. Auf meine Frage, ob wir de
Fristverlängerung für den Widerspruch einer Kündigung, bzw. Mitarbeiter vorab informieren
Hallo, wir haben bei uns nun den Fall, dass ein Mitarbeiter ordentlich und fristgerecht mit einer Begründung gekündigt werden soll. Dies wurde uns (dem Betriebsrat) heute mitgeteilt. Der Mitarbeite
Fristverlängerung bei Anhörung
BR hat die Anhörung zu einer Versetzung des MA erhalten. Der MA ist jedoch noch 2 Wochen in Urlaub. Kann der BR eine Fristverlängerung der Anhörung erwirken, wenn der AG eine einvernehmliche Fristverl
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
Hallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Anhörung Fristverlängerung durch den AG möglich?
Ist es möglich das der AG eine Fristverlängerung für eine Anhörung aus spricht.