Erstellt am 16.08.2010 um 18:39 Uhr von pfeilenbogen
Mit einer Zustimmung zur erneuten Verlängerung heilt ihr den Verstoß des AG gegen die Verletzung/ Missachtung der MB bei der (1.) Einstellung.
Habt ihr geprüft ob eine weitere Befristung überhauot möglich ist?
Ggf. entsteht ja hier bei einer erneuten Befristung ein unbefristeter ArbV? Wenn ja ruhig sein und später den AN hinweisen hier auf Entfristung zu bestehen
Erstellt am 16.08.2010 um 21:29 Uhr von azrael
zu 2. Die Mitarbeiterin arbeitet seit 1.5. 2010 zu den üblichen Bedingungen. Die üblichen Bedingungen beinhalten keine(!) Befristung. Ergo, sie hat einen unbefristeten Vertrag.
Deutsch: sie ist seit 1.5.2010 unbefristet bei euch beschäftigt. warum sollte sie eine erneute Befristung unterschreiben? ..und ihr einer solchen zustimmen?
Erstellt am 16.08.2010 um 22:40 Uhr von neskia
Ich nehme an, dass der AG vom 1.05. bis 30.10. eine Befristung vorgenommen hat, nur ohne Anhörung des BR. Bei der nächsten Fristverlängerung ab 1.11. denkt er wieder an das BetrVG. Das hat keine Auswirkung auf die Befristung.
Für den BR ist es damit eine normale Anhörung.
Erstellt am 17.08.2010 um 09:17 Uhr von geploeg
Wie wäre es wenn ihr nicht spekuliert sondern einfach mal den Arbeitsvertrag vom 01.05 einseht?
Erstellt am 17.08.2010 um 22:35 Uhr von Badmasterone
Das kenn ich hatte ich auch schon.
AN hat über seinen Vertragstermin hinhaus gearbeitet und Chef wollte ihm wieder einen Vertrag unterschieben und wollte unsere Zustimmung haben.
Tut uns Leid lieber Chef du hast es verpennt den Vertrag rechtzeitig zu verlängern, nun hat der MA einen unbefristeteten Vertrag.
Dumm gelaufen.für ihn. Daher rate ich generell Befristeten AN nicht wegen Arbeitsverträgen ins Büro zu gehen und einfach abzuwarten.
bisher haben Sie es 2 x verpennt immerhin 2 neue MA im Betrieb Glückwunsch.
Gruß BR Thomas
Erstellt am 18.08.2010 um 16:15 Uhr von paula
@geploeg
nur der BR hat keine Anspruch Arbeitsverträge einzusehen.... Wenn schon: AN mal fragen, ob man drüberschauen kann