Einer unser Wohnbereichsleiter ist zur Zeit im Erziehungsurlaub, die Leitung des Wohnbereiches übernahm ein anderer WBL kommissarisch. Muss er bei Wiederaufnahme seiner Tätigkeit weiter als WBL beschäftigt werden. Unsere PDL will ihn lieber absägen, die Mitarbeiter wollen ihren WBL wiederhaben.