W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellengarantie nach Erziehungsurlaub ?

V
vorreiter
Okt 2020 bearbeitet

Einer unser Wohnbereichsleiter ist zur Zeit im Erziehungsurlaub, die Leitung des Wohnbereiches übernahm ein anderer WBL kommissarisch. Muss er bei Wiederaufnahme seiner Tätigkeit weiter als WBL beschäftigt werden. Unsere PDL will ihn lieber absägen, die Mitarbeiter wollen ihren WBL wiederhaben.

1.58906

Community-Antworten (6)

Z
zyklus

16.08.2010 um 10:41 Uhr

Hi,

nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz. Das muss nicht der gleiche sein wie vor der Elternzeit.

zyklus

R
ridgeback

16.08.2010 um 10:50 Uhr

zyklus, ..aber gleichwertigen

P
pirat

16.08.2010 um 10:58 Uhr

@grusslos,

grundsätzlich darf keine Änderung des Gehaltes oder der Position nach Ablauf der Elternzeit erfolgen, dies würde einer Änderungskündigung gleichkommen, denn nach Ende der Elternteilzeit tritt der vorherige Arbeitsvertrag wieder in kraft..... Der AG muss also einen Arbeitsplatz anbieten, der gleichwertig zu den im AV vereinbarten Bedingungen ist. Die Wünsche einer PDL sind dabei zweitrangig....

V
vorreiter

16.08.2010 um 11:13 Uhr

Wo finde ich den Gesetzestext, im Mutterschutzgesetz steht nichts davon, unter Erziehungszeiten nichts, Arbeitsplatzschutzgesetz ist scheint´s auch nicht richtig.

Q
quiltrr

16.08.2010 um 16:33 Uhr

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz steht auch nichts explizit darüber, dafür aber in der offiziellen Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (auf Seite 36):

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-Vorlese.PDF,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

L
Lotte

16.08.2010 um 16:38 Uhr

vorreiter, letztendlich findest Du es im BGB § 611

Ihre Antwort