Erstellt am 12.08.2010 um 06:43 Uhr von Werner
Es gibt keine Beendigungsfrist für die Nachwirkung.
Wenn beide Seiten keine Lust zu Verhandeln haben wirkt sie unendlich.
Mir stellt sich nur die Frage: Warum wurde Sie gekündigt????
Eigentlich ein Zeichen das eine Seite der Betriebsparteien mit der Regelung unzufrieden war!
Vielleicht kannst Du mal Licht in mein dunkel bringen.
Erstellt am 12.08.2010 um 10:40 Uhr von HansgertRulert
Moin Moin sueton,
wie so oft ist auch hier ein Blick in Wikipedia hilfreich: "Nach ihrer Beendigung verliert die Betriebsvereinbarung zwar ihre zwingende Wirkung, aber im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung wirkt sie nach (§ 77 Abs. 6 BetrVG)." Zu den nicht erzwingbaren, also sog. freiwilligen BVen siehe auch §88 BetrVg.
Kurz zusammengefasst: Eine erzwingbare Betriebsvereinbarung wirkt nach Kündigung nach, bis sie durch eine Nachfolgerin ersetzt wurde. Eine nicht erzwingbare BV wirkt nicht nach.
Noch anders gesagt, wenn Ihr denn schon zu faul seid zum Verhandeln :) dann schaut wenigstens mal nach, welcher Art Eure BV ist (oops .. war :)
Erstellt am 12.08.2010 um 23:37 Uhr von sueton
@HansgertRulert
Mein erster Satz lautete:'Aus gegebenen Anlass...' - das setzt m.E. logischerweise unsererseits Kenntnis unserer BV voraus.
Moin Werner !
Bei unserer BV ging es um flexible Arbeitszeit,die durch unseren alten BR im Zuge des Beginns der KA (Kurzarbeit,ich schreibs lieber aus,nicht daß mir wieder einer Faulheit vorwirft) gekündigt wurde.Dem neuen BR gehöre nur noch ich an und habe jetzt das Problem,die anderen zu überzeugen,zu verhandeln.Der AG sagt:'Mit der alten BV konnte ich leben,ich brauche keine neue.' und die Kollegen sind gespalten:Die einen sind auf die Kündigung sauer und die anderen wollen bei dem angeblichen Aufschwung mehr herausholen.Also;Antrag im BR,einer ja,einer nein,einer nix - Stimmengleichheit - Antrag im Klo!
Grüsse,sueton
Erstellt am 13.08.2010 um 00:20 Uhr von Alphaweibchen
Sueton
Vielleicht hilft das bei der Überzeugungsarbeit;-)
Nach ihrer Beendigung verliert die Betriebsvereinbarung zwar ihre zwingende Wirkung, aber im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung wirkt sie nach (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Das bedeutet, dass ihre Regelungen solange weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden,
wobei die Rechtsprechung unter dem Begriff „andere Abmachung“ auch eine anderweitige einzelvertragliche Regelung versteht.
Da die zwingende Wirkung mit der Beendigung entfällt, sind also im Nachwirkungszeitraum auch ungünstigere einzelvertragliche Regelungen zulässig.
Erstellt am 13.08.2010 um 00:42 Uhr von sueton
Moin Alphaweibchen !
Auch Nachtschicht oder Einschlafprobleme ? :-)))
Überzeuge mal eine Truppe,die heilfroh war,daß sich drei 'Trottel' für den BR gefunden haben! Vielleicht müssen wir wirklich warten,bis der erste mit einem Knebelvertrag heulend vor unserer Tür steht.Nichts ist heilsamer als die Realität.
Grüsse,sueton
Erstellt am 13.08.2010 um 05:54 Uhr von DonJohnson
sueton
Wo ist genau das Problem?
Neue entwerfen und vorlegen. Es dauert nicht bis zum St Nimmerleinstag, da wenn der AG nciht verhalndeln will ihr die Verhandlungen als gescheitert erklärt. Ergo folgt die Einigungsstelle und dann geht das ganz schnell...
Erstellt am 13.08.2010 um 06:38 Uhr von Kölner
@Alphaweibchen
Du hattest Dich die Tage das ein oder andere Mal über fehlende Sitten hier beschwert...
...eine gute Sitte von Dir wäre es, wenn man Zitate (so wie Dein Beitrag 160644) auch als solche mit Quelle kenntlich macht.
In Deinem Fall könntest Du als Quelle z.B. Wikipedia.de oder judix.com angeben.
Erstellt am 13.08.2010 um 09:54 Uhr von Lotte
Guten Morgen sueton,
Du könntest den Kollegen des BR ja mal einen Entwurf vorlegen, wie Du Dir eine neue BV vorstellst, vielleicht würde das ihre Verhandlungsbereitschaft erhöhen?
Erstellt am 14.08.2010 um 05:25 Uhr von sueton
Moin DJ,alter Kämpe !
Den AG umnieten ist nicht das Problem , sondern die anderen beiden Gurkenhälse im BR!
Den Vorschlag von Lotte (sei mir gegrüßt) habe ich auch schon längst umgesetzt. Ich habe eine BV entworfen - aber sowas von fein,da werden Bücher drüber geschrieben :-)
All for nothing; da hilft wohl nur noch verdreschen,aber darüber haben wir ja auch keine BV...herjemine!!!
Grüsse,sueton
Erstellt am 14.08.2010 um 09:53 Uhr von Lotte
sueton,
vielleicht solltest Du mal bei Dir zum Kaffee einladen mit anschließendem Besuch des Kellers...;-)))