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Betriebsversamlung Hausrecht von BR

A
A.B
Aug 2021 bearbeitet

Wir haben auf unserer Agenda eine interne Diskussionrunde . Nach Erhalt der Einladung hat uns der AG mitgeteilt das er auch bei diesem Punkt den Raum nicht verlassen wird. Hat der AG Recht die ganze Zeit dabei zu sein? Oder kann der BR von seinen Hausrecht gebrauch machen und ihm ausladen. Gibt es vielleicht eine Vorlage, was ich den AG schreiben kann.

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Community-Antworten (25)

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celestro

19.08.2021 um 19:00 Uhr

"Hat der AG Recht die ganze Zeit dabei zu sein?"

Ja!

Hier:

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/betriebsversammlung-fuer-sie-als-betriebsrat-ein-absolutes-muss/

wird allerdings die außerordentliche BV als Ausnahme genannt.

S
Stefan1808

19.08.2021 um 19:01 Uhr

Hallo A.B. Für mich stellt sich hier die Frage ob die interne Diskussionsrunde nur auf den Betriebsrat oder auf die gesamte Belegschaft bezogen ist...

Ich bin mir nicht sicher aber ich denke wenn es auf die gesamte Belegschaft bezogen ist, dann darf er bis zum Ende der Betriebsversammlung anwesend sein...

Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege

R
Relfe

19.08.2021 um 19:13 Uhr

mal ehrlich: ob der AG dabei ist oder nicht, wo ist der Unterschied?

Alle anderen MA sind dabei, also auch die "Zuträger" des AG, der bekommt doch sowieso alle Informationen zu der "internen" Diskussionsrunde.

Das ist eine Betriebsversammlung, das ist betriebsöffentlich, da bespricht man nix "internes" was nicht jeder im Betrieb Wissen darf.

Alleine schon der Tagesordnungspunkt "interne Diskussion" ist bei einer Betriebsversammlung unsinnig, weil alle Betriebsangehörigen berechtigt sind teilzunehmen, sind diese eben auch gleichzeitig alle "Interne".

ggf. kann man "Gäste" ausschließen, die man als Fachleute zu Themen eingeladen hatte, mehr aber auch nicht.

A
A.B

19.08.2021 um 19:15 Uhr

In der internen Diskussionrunde möchten wir nur mit der Belegschaft sprechen.

R
RudiRadeberger

19.08.2021 um 19:26 Uhr

Es ist letztlich so, wie Celestro es beschrieben hat.

Wollt ihr ohne den AG mit den MA sprechen, müsst ihr eine außerordentliche Betriebsversammlung ansetzen.

Ansonsten darf der AG durchgängig dabei sein und darf auch nicht teilweise durch Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.

In Celestro`s Link ist ein entsprechendes LAG Urteil aufgeführt.

G
ganther

19.08.2021 um 20:08 Uhr

Bitte dann aber beachten: außerordentliche Betriebsversammlungen, soweit sie nicht auf Wunsch des Arbeitgebers durchgeführt werden, finden nach § 44 Abs. 2 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit und ohne Entgeltzahlung statt.

C
celestro

19.08.2021 um 20:20 Uhr

@ganther

sehr guter Hinweis!

A
A.B

19.08.2021 um 23:58 Uhr

Der AG hat uns mitteilt, das wir den Arbeitgeber Part streichen sollen weil er seine Vertretung schickt. Dann geht er doch seine Pflicht nicht nach. Was kann ich da tun? Darf ich den dann ausladen?

C
Catweazle

19.08.2021 um 23:59 Uhr

Es gibt die Möglichkeit eine BR-Sprechstunde unmittelbar vor oder nach der Versammlung einzurichten. An dieser hat der Arbeitgeber kein Teilnahmerecht.

F
Freizeit-BR

20.08.2021 um 10:30 Uhr

Ein Tip. Das wird nicht funktionieren. Es wird keiner offen reden. Irgend einer wird der GL alles erzählen, also sagt keiner was. Im Nachhinein wird die Streiterei nur größer. Ich spreche aus Erfahrung. Wir haben etwas Ähnliches probiert. Die Sache ist explodiert.

C
celestro

20.08.2021 um 11:04 Uhr

@Catweazle

Irgendwie habe ich Zweifel, dass man das rechtlich so einfach machen kann. Ist das mal durch einen Anwalt geprüft worden, oder stammt die Idee von einem?

R
RudiRadeberger

20.08.2021 um 11:08 Uhr

"Der AG hat uns mitteilt, das wir den Arbeitgeber Part streichen sollen weil er seine Vertretung schickt. Dann geht er doch seine Pflicht nicht nach. Was kann ich da tun? Darf ich den dann ausladen?"

Nein. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch einen Vertreter schicken.

T
Thomas63

20.08.2021 um 11:23 Uhr

Das Thema bei Anwesenheit des AG ist immer ob die MA sich getrauen Fragen zu stellen und eine Diskussion zu fördern. Wir machen es seit Jahren so das wir den MA die gelegenheit geben Fragen Schriftlich zu stellen. Wir haben einen Vordruck wo die MA auch ankreuzen können ob der BR oder der AG die Frage beantworten soll. Wir hatten in den letzten 8 Jahren nur 2 mal den Fall wo wir eine Frage nicht vorgelesen haben da es dort Beleidigungen gab. Die Erfahrung zeigt das dadurch auch der ein oder andere Anschließend selbst eine Frage stellt. Vielleicht hilft das. Ansonsten macht zusätzliche Abteilungsversammlungen.

G
ganther

20.08.2021 um 12:46 Uhr

"Der AG hat uns mitteilt, das wir den Arbeitgeber Part streichen sollen weil er seine Vertretung schickt. Dann geht er doch seine Pflicht nicht nach. Was kann ich da tun? Darf ich den dann ausladen" Wenn der AG seinen Part streicht, dann kommt er ggf seinen Pflichten nach dem BetrVG nicht nach. Seine Pflicht ergibt sich halt aus § 43 BetrVG. Aber selbst wenn der AG hier seiner Pflicht nicht erfüllt (glaube ich aber nicht) kann man ihn deswegen kann man ihn nicht rauswerfen. Einen Vertreter darf der AG auch schicken. Also wo ist dein Problem?

C
Catweazle

20.08.2021 um 12:49 Uhr

Celestro, der BR kann doch Sprechstunden nach § 39 einrichten. Lediglich über den Zeitpunkt muss er mit dem AG eine Vereinbarung treffen. Darüber entscheidet gfls. die Einigungsstelle. Sollte also nicht so schwierig sein.

C
celestro

20.08.2021 um 13:08 Uhr

"Lediglich über den Zeitpunkt muss er mit dem AG eine Vereinbarung treffen. Darüber entscheidet gfls. die Einigungsstelle. Sollte also nicht so schwierig sein."

Wie bitte? Also wir haben hier einen AG, der nicht raus gehen will. Der würde also einer Sprechstunde vor (oder nach) der BV nicht zustimmen. Und die Einigungsstelle würde da wohl auch eher nichts bringen.

B
BRHamburg

20.08.2021 um 15:10 Uhr

Sprechstunde des BR in direkter Verbindung mit einer BV? Mit welcher Begründung? Wenn ich nicht den Mut habe auf der BV selber zu sprechen, kann ich auch in die normale Sprechstunde des BR gehen oder so das Gespräch mit dem BR suchen.

C
Catweazle

20.08.2021 um 15:30 Uhr

Celestro, in der Einigungsstelle wird nur über den Zeitpunkt entschieden. Die Sprechstunde kann natürlich auch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Verhindern kann der Arbeitgeber sie nicht. BR Hamburg, warum braucht man für eine Sprechstunde eine Begründung?

C
celestro

20.08.2021 um 17:24 Uhr

"in der Einigungsstelle wird nur über den Zeitpunkt entschieden. Die Sprechstunde kann natürlich auch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden."

Dieser Satz macht überhaupt keinen Sinn.

Wenn die Einigungsstelle z.B. festlegt: "Sprechstunde mittwochs 09:00-10:00", dann kann man zwar die BV auf 10:10 legen. Aber der BR braucht für die Sprechstunde einen Raum. Das wird im Normalfall das BR-Büro sein. Wenn in der Firma jetzt angenommen 200 Leute rumrennen, dann hat der BR mEn. keinen Anspruch dafür einen entsprechend großen Raum anzumieten. Es ist ja offentlichtlich das hier die Regelungen des BetrVG umgangen werden sollen.

A
A.B

20.08.2021 um 18:05 Uhr

@ ganther Einen Vertreter darf der AG auch schicken. Also wo ist dein Problem?

Wir haben kein Problem damit , aber der Vertreter von AG macht auch kein AG Bericht. Deswegen fragen wir uns wofür schickt er sein Vertreter, wenn die uns nichts zu sagen haben.

C
celestro

20.08.2021 um 18:35 Uhr

Der AG muss 1 mal im Jahr einen Bericht geben. Es finden aber 4 BVen statt. Also muss er:

a) nicht jedesmal einen AG Bericht machen

und

b) kann der Vertreter ja ggf. auf irgendwelche Fragen antworten

Aber selbst wenn der Vertreter ein stummer Fisch ist ... da kann man nichts gegen unternehmen, sofern es halt nicht die entscheidende BV ist. Also wenn er jetzt schon 3 mal keinen Bericht abgegeben hat, dann müsste er jetzt ....

G
ganther

20.08.2021 um 18:45 Uhr

ich empfehle auch mal die Kommentierung des § 43 BetrVG zu lesen. Der AG hat gem § 43 Absatz 2 Satz 3 BetrVG mindestens einmal pro Jahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Nicht mehr und nicht weniger. Also das Gesetz geht nicht davon aus, dass der AG bei 4 Versammlungen im Jahr spricht. Einmal muss er. Trotzdem darf der AG an jeder Versammlung teilnehmen. Das ist gesetzlich nun mal so vorgesehen. Das mag man nun gut finden oder nicht. Aber das ist nun mal so. Und ja er darf sich auch vertreten lassen. So ist das Gesetz

C
Catweazle

20.08.2021 um 18:52 Uhr

Celestro, der Arbeitgeber kann die Sprechstunde sicher verhindern. Bleibt noch die Frage ob ihm die Kosten für die Einigungsstelle das Wert ist.

B
BRHamburg

21.08.2021 um 22:00 Uhr

@ Catweazel für die Sprechstunde selber braucht man erstmal keine Begründung. In der von dir angedeuteten Möglichkeit der Einigungsstelle dürfte dann der Grund schon eine Rolle spielen. Oder meinst du nicht das der Vorsitzende wissen möchte warum eine Sprechstunde in unmittelbaren Zeitlichen Zusammenhang mit einer BV statt finden soll/muss?

X
XYZ68

23.08.2021 um 10:15 Uhr

Was macht es für einen Sinn, den Arbeitgeber auszuschließen? Abteilungsleiter und Teile des Management sind doch eh bei der Betriebsversammlung. Die meisten sind ja doch nach BetrvG keine leitende Angestellten. Informationen kommen also auf jeden Fall auch zum Arbeitgeber.

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