Erstellt am 17.06.2009 um 14:50 Uhr von waschbär
@Wanda,
Der BRV hat im Rahemen der Betriebsversammlung das Hausrecht, dieses ersteckt sich aber nicht auf die Einrichtung vom AG. In seinem Buro mag sein, wärend der Sitzung zum Ordnungs Ruf JA. ABER generell *NEIN*. Das hat er Falsch Verstenden....
Um mal die Seite BRV zu Verstehen: Mann kann einem BRM bitten, seine Lautstärke zu senken, ihn auf Vertraulichkeit und bei missachtung auf Folgen aufmerksamm machen. Oder aber versuchen den Dialog ins Büro zu Verlegen.
Ich gehe mal von einem Wut Luft machen aus ???
Der Satz ich mache als BRV hiermit von meinem Hausrecht gebrauch... Finde ich sollte es so was in diesem zusammen hang geben, für sehr " Unangebracht und mehr als Pleite für den BRv"
Erstellt am 17.06.2009 um 14:55 Uhr von DonJohnson
Fellknäul
Noch interessanter wird es, da Wande folgendes geschrieben hat *kann eine stellv. BR-Vorsitzende * ;-)))
Erstellt am 17.06.2009 um 15:04 Uhr von Wanda
Danke schon mal ...
Hausrecht und Betreibsversammlungen sind schon klar. Hier geht es um eine Diskussion NACH dem offiziellen Ende der BR-Sitzung.
Erstellt am 17.06.2009 um 15:19 Uhr von erwin
@Wanda
Ganz klar NEIN
Der stellv. BR-Vorsitzende ist auch "nur" BRM halt nur mit einer zusätzlichen Funktion. Hausrecht hätte er "nur" zu Hause, sofern der Partner mitspielt. Das BR-Büro ist das Büro des BR, besagt ja auch schon der Name. Dort hat der BR als Gremium das Hausrecht, da es das BR-Büro aller BRM ist.
Gleiches gilt auch für den BRV, ist auch "nur" einer von vielen.
Selbst in einer lfd. BR-Sitzung kann man höchstens das BRM bitten sich kurz oder leise zu fassen. Ansonsten kann man höchsten einen Antrag zur Tagesordnung stellen und hier den Antrag stellen "Ende der Diskussion" über den dann ganz normal abgestimmt werden muss.
Erstellt am 17.06.2009 um 15:23 Uhr von DerAlteHeini
Wanda
Eine rechtliche Grundlage einem BR Mitglied das Wort, wie ihr nach einer BR Sitzung, zu verbieten, gibt es nicht.
Ein Verweis auf das Hausrecht ist in diesem Zusammenhang quatsch.
Jedes BR Mitglied ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Er hat ein Recht auf "seine" Betriebsratsarbeit. Dabei kann er Reden mit wem er will und über was er will und das auch über Dinge die in einer BR Sitzung besprochen wurden, solange es nicht um Themen geht die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Niemand kann ihm das verbieten. Er muss keinem Rechenschaft ablegen, weder dem BR Vors., dem stellv.Vorsitzenden, dem Gremium BR oder dem Arbeitgeber.
Erstellt am 17.06.2009 um 15:30 Uhr von Petrus
@erwin: Fast. _Während_ einer BR-Sitzung kann der BRV durchaus das Wort erteilen oder bei zuviel Schwafel entziehen, denn er leitet nach §29(2) "die Verhandlungen". _Außerhalb_ einer BR-Sitzung gilt im BR-Büro das von Dir gesagte, es sei denn, der BR hat in einer Geschäftsordnung etwas anderes beschlossen...
Erstellt am 17.06.2009 um 15:42 Uhr von wanda
Was mir gefällt: Es geht um den Betriebsrat und nicht um den BRV oder seine stellv BRV.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang denn der Begriff "Abwesenheitsvertretung"?
Wenn der BRV anwesend ist, ist die stellv. BRV auch "nur" normales BR-Mitglied?
Da es keine rechtliche Regelung gibt, kann ich natürlich auch keine §§ zietieren. Wie bringe ich es ihr denn "schonend" bei? TIPP?
PS: Betriebsversammlung, Betriebsratssitzung, etc. ist mir alles klar.
Erstellt am 17.06.2009 um 15:54 Uhr von Petrus
@wanda: Man könnte in einer der nächsten Sitzungen den Besuch der Schulung "Der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende - Kompetenz für eine besondere Aufgabe" anregen ;-)
Erstellt am 17.06.2009 um 15:56 Uhr von DerAlteHeini
wanda
Mach dein Ding und wenn es einigen nicht passt, haben die eben Pech gehabt.
Mein Tipp:
Wenn dem Stellv. dein Verhalten nicht passt, soll er sich doch bemühen um dich aus dem BR auszuschließen.
Ansonsten machst du deine BR Arbeit und redest mit den Kollegen über Themen, die du für richtig erachtest.
Keine falsche Bescheidenheit und eine klare Ansage machen.
Erstellt am 17.06.2009 um 16:51 Uhr von Lotte
wanda,
warum musst Du es ihr eigentlich "beibringen"? Sie ist doch die "Wissende", soll sie Dir doch mal die rechtliche Grundlage für ihre Behauptung erbringen. Und ich wette: Das kann sie nicht ;-))
Erstellt am 17.06.2009 um 17:17 Uhr von Immie
@Lotte
Warum setzt du das Amt des BRV oder des Stellv. mit "Wissen" gleich? :-(
@wanda
Sie kann dir "nach" einer BR Sitzung nicht das Wort entziehen.
Wenn der/die BRV nicht da ist und sie die BR Sitzung leitet und du ohne Punkt und Komma und Atmung redest...
Erstellt am 17.06.2009 um 17:32 Uhr von Lotte
Immie,
da hast Du mich falsch verstanden.
Mit "Sie ist doch die "Wissende"", meinte ich, dass sie ja behauptet zu wissen, dass sie das Hausrecht hat. Also in Erklärungsnot ist und nicht Wanda.
Erstellt am 17.06.2009 um 17:41 Uhr von Wanda
Hallo,
da ist ja jede Menge Stoff dabei, herzlichen Dank für die rege Teilnahme ...
Bis Morgen?
LG
Wanda
Erstellt am 17.06.2009 um 17:55 Uhr von DonJohnson
@Wanda
*Bis Morgen?*
Diese Frage zu beantworten obligt nciht nur unseren Möglichkeiten ;-)))
Erstellt am 17.06.2009 um 23:11 Uhr von wanda
@DonJohnson
warum sollten wir nicht morgen weiterdiskutieren.
obwohl mir die antwort -mit dem hinweis auf die rückgabe frage an die stellv. BRV- schon gut gefällt.
Gute Nacht
Wanda
Erstellt am 18.06.2009 um 09:33 Uhr von waschbär
@Wanda,
so wie du den fall um schreibtst, besteht weder für BR oder BRV hier ein Haus noch ein Weisungsrecht... Dazu recht es in irgendeiner Suchmaschiene einzugeben Was ist Hausrecht und wer hat dierses ?
Dann Denke ich ist die Antwort, sehr leicht. ... P.S die Geiheimhaltungspflicht ist übrigends auch nicht immer sooooooooo Übergreifend wie viele es gerne hätten. Auch der BR unter steht den allg. §§§ :-)))
Was uns zur Meinungsfreiheit bringt... Wann ist diese wo und wie Eingeschränkt und was sind die Folgen von Verstössen ?