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Abmeldung für Betriebsratstätigkeit

T
Tester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der Betriebsratsvorsitzende stimmt den Termin bei uns für die nächste Betriebsratssitzung mit der Geschäftsführung ab. Muss sich dennoch jedes Betriebsratsmitglied separat für seine Betriebsratstätigkeit bei der Geschäftsführung abmelden.

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

P
PTNetty

10.08.2010 um 14:00 Uhr

Hallo Tester

Wenn ein BRM seinen Arbeitsplatz zur Verrichtung von BRArbeit verlässt, ist dies dem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Ebenso die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Wenn es sich um regelmäßig in ein und derselben Form wiederkehrende Termine handelt und dem AG diese als solche mitgeteilt wurden, kann die direkte Abmeldung entfallen.

Gruß PT Netty

H
hotzenplotz

10.08.2010 um 14:07 Uhr

wenn der AG über den Termin und die Teilnehmer der Sitzung informiert ist, reicht dies eigentlich als Abmeldung aber dem BR-Mitglied fällt sicher kein Zacken aus der Krone, wenn er/sie/es bevor er/sie/es zur Sitzung geht, dem unmittelbaren Vorgesetzten nochmal kurz "Tschüss, ich gehe" sagt

H
HansgertRulert

10.08.2010 um 23:34 Uhr

Bei der Geschäftsführung muss sich das BRM nicht abmelden (es sei denn natürlich, ein GL-Mitglied ist der direkte Vorgesetzte oder ggfs. dessen Vertreter).

Es ist mir sogar von GL-Mitgliedern berichtet worden, die an der Abmeldung eines jedes einzelnen BR-Mitglieds zu jeder einzelnen Sitzung gar nicht sooo interessiert sind.

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