Noch einmal zum Thema obwohl ich schon eine Antwort bekommen habe.
Ein Arbeitnehmer hat eine Abmahnung bekommen, weil er wegen einer Rufbereitschaft das Handy vergessen hat mitzunehmen. Da es in unserem Betrieb weder eine BV über Rufbereitschaft noch in seinem Arbeitsvertrag steht das er dazu Verpflichtet ist und dieses quasi freiwillig tut. Gab es eine Abmahnung. Da er schwerhörig ist und es aus "technischen Gründen" möglich ist, das dieses noch einmal passieren kann. Ist der Mitarbeiter verunsichert. Wie kann er nun gegen angehen? Wie verhält sich die Lage wenn der AN auch gleich SBV ist. Wie hätte da vorgegangen werden müssen.