>20 Azubis = 3er JAV // 2 Leute aufgestellt
Hallo zusammen,
in meinem Betrieb hätte es eine 3er JAV geben müssen. Es haben sich aber nur 2 Leute aufgestellt. Beide wurden zur JAV (kein Stellvertreter).
Im Betriebsverfassungsgesetz steht für Betriebsräte, dass dann die nächstkleinere Größe ausgewählt wird. Bei JAV steht aber nichts derartiges.
Kann mein 78a Antrag zur unbefristeten Übernahme angefochten werden vom Betrieb, da wir nur 2 sind (und beide gewählt und kein richtiger Stellvertreter... natürlich untereinander gibt es den "Vorsitzenden" und "Vertreter")
Falls ja, sollten wir eine Neuwahl anstreben oder schauen, ob der Betrieb es überhaupt merkt? Was meint ihr?
VG
Community-Antworten (2)
17.08.2021 um 18:57 Uhr
Man kann wohl davon ausgehen, das die Regelung bei BR-Wahlen analog anzuwenden ist. Ob der Antrag erfolgreich angefochten werden könnte? Keine Ahnung ... aber JAV und Übernahme des "Stellvertreters" hatten wir glaube ich gerade erst.
"Schlimmer" finde ich, dass sich da 2 für JAVler halten, obwohl es wohl nur 1 ist. Machen beide JAV-Arbeit? Da könnte dann mMn ggf. eine Kündigung rum kommen, wenn das auffliegt. Daher wäre die Anfechtung der Übernahme meine geringste Sorge.
18.08.2021 um 13:02 Uhr
Da es nicht genügend Kanditaten für die reguläre Größe der JAV gab, ist die nächstkleinere Größe anzuwenden. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist also JAV, der zweitplazierte ist Ersatz-JAV. Letzterer muss umgehend seine JAV-Arbeit einstellen.
Wenn er sich bisher für JAV-Arbeit abgemeldet hat, sollte er das Versehen dem AG mitteilen und diese Zeit nacharbeiten.
Der Betriebsratsvorsitzende sollte überprüfen, ob bei allen seitdem gefassten Beschlüssen die Nicht-Öffentlichkeit gegeben war.
Ist dem Betriebsrat denn nicht aufgefallen, dass da etwas ganz falsch läuft?
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