Hallo zusammen,

in meinem Betrieb hätte es eine 3er JAV geben müssen. Es haben sich aber nur 2 Leute aufgestellt. Beide wurden zur JAV (kein Stellvertreter).

Im Betriebsverfassungsgesetz steht für Betriebsräte, dass dann die nächstkleinere Größe ausgewählt wird. Bei JAV steht aber nichts derartiges.

Kann mein 78a Antrag zur unbefristeten Übernahme angefochten werden vom Betrieb, da wir nur 2 sind (und beide gewählt und kein richtiger Stellvertreter... natürlich untereinander gibt es den "Vorsitzenden" und "Vertreter")

Falls ja, sollten wir eine Neuwahl anstreben oder schauen, ob der Betrieb es überhaupt merkt? Was meint ihr?

VG