Konzernwirtschaftsausschuß - Anspruch - Erfahrung
Hallo ihr Allwissenden, ein GBR hat den Antrag an den KBR gestellt eine "KBV Konzernwirtschaftssauschuß" abzuschließen. Mich würde nun euer Wissen bzw. eure Erfahrungen dazu interessieren. Gibt es so etwas bei euch? Wie habt ihr das begründet? Gibt es Gründe, eventuell auch Urteile, die gegen einen Konzern-Wirtschaftsausschuß sprechen. Speziell interessieren mich dabei Urteile. Wenn es solche KBVs gibt, wo kann ich diese finden. Auf was ist zu achten. Wie geht ihr mit den Rechten der einzelnen WAs um? Könnte man diese in diese KBV aushebeln (vermutlich nicht, wäre trotzdem interessant eure Meinung dazu zu hören)? Wir sind momentan vier WAs und ein WA, bzw. dessen GBR möchte diese KBV. Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar.
Community-Antworten (1)
17.08.2021 um 12:31 Uhr
Meines Wissens kann der KBR keinen Wirtschaftsausschuss bilden(BAG v. 23.8.1989 - 7 ABR 39/88).(zumindest mit Rechtlichen Anspruch auf Informationen). Das Urteil ist schon älter aber in unserem Unternehmen hatten wir auch die Diskussion vor wenigen Jahren. Es ist auch fraglich warum die GBRs und ihre einzelnen Standorte das Recht aufgeben wollen zugriff auf Informationen zu bekommen. Für den AG ist es natürlich einfacher die Infos einem KBR zu präsentieren als 2 oder 3 GBRs. In den GBRs sind, zumindest bei uns, mehr Standorte im WA vertreten als sie es im KBR wären. Somit haben wir eine breitere Streuung der Informationen und alle haben die möglichkeit Fragen zustellen die Ihren Bereich betreffen..
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