W.A.F. LogoSeminare

Jugend und Auszubildendenvertretung

J
jassi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, so jetzt bräuchte ich nochmal euren Rat!! Ich bin seit September 08 mit meiner Ausbildung fertig und habe im Anschluss einen befristeten Vertag bekommen. Da ich aber Jugend-und Auszubildendenvertretung bin, hätte ich ja einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle gehabt, habe diesen Antrag aber wegen abraten vom Betriebsrat nicht gestellt. Wenn Sie mir jetzt nochmal eine befristete Stelle anbieten würden, könnte ich dann noch verlangen meinen Anspruch auf eine unbefristete Stelle geltend zu machen??? Bitte um Hilfe bin total verzweifelt.

Vielen Dank

8.64002

Community-Antworten (2)

C
carrie

11.07.2009 um 22:44 Uhr

@jassi Der BR hat dir geraten, den Antrag nicht zu stellen???? Bin ich heute im falschen Film? Da du diesen Antrag nicht gestellt hast, hast du noch Glück, nicht aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden zu sein.

M
monalisa

11.07.2009 um 23:44 Uhr

@jassi, bei allem Verständnis für deine Verzweiflung hilft dir das keinen Zentimeter weiter... So wie wir dir gestern schon gesagt haben, ist dein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit deiner Unterschrift unter den befristeten Vertrag gelaufen. Du kannst deinen AG fragen, das ist nicht verboten. Aber die Blösse würde ich mir als JAVler nicht geben..... Wenn er dir weiterhin eine Befristung anbietet, würde ich an deiner Stelle zugreifen, denn die ist immer noch besser als auf der Strasse zu stehen! Und wer weiss, vielleicht ist dein AG von dir so überzeugt oder wird es noch, dass er nach Ablauf dieser Befristung die einen Unbefristeten anbietet.

Ihre Antwort