Grobe Pflichtverletzung durch Arbeitgeber?
Wir sind ein frisch gewählter Betriebsrat und hatten nur eine Schulung mit Thema" Neu im Betriebsrat". Weitere Schulungen stehen nächsten Monat an. Vorher hatten wir kein Betriebsrat. Leider mussten wir gestern feststellen, daß der AG eine Kollegin letzte Woche per Post gekündigt hat ohne eine Anhörung nach §102 durchgeführt hat. Auch arbeiten die Abteilungsleiter die keine Stempelkarte haben , länger als die Wöchentliche Arbeitszeit . Sie sind keine leitende Angestellten. Und durch zufall haben wir gestern festgestellt, dass in den Abteilungen 2 neue Azubis angefangen haben. Nun meine Frage: Arbeitgeber schrifftlich Rügen oder sofort Beschluss fassen ( § 23 Abs.3 BetrVG ). Wie würdet ihr vorgehen?
Community-Antworten (6)
03.08.2010 um 13:51 Uhr
@ThomasB Es dürfte den AG mehr schmerzen, wenn man dem gekündigten Kollegen den entsprechenden Hinweis über die nicht erfolgte Anhörung des BR gibt.
03.08.2010 um 13:52 Uhr
Alleine wegen der Kündigung würde Ich Anwaltlichen Rat holen ,meines erachtens ist sie ohne Anhörung unwirksam ,deshalb ein Beschlusserfahren einleiten. Den Einstellungen würde ich wiedersprechen und ebenfalls anwaltlichen Beistand einholen ,evtl Beschlussverfahren wobei man bedenken muss ,das die Azubis nichts dafür können und evtl . nur für die Zukunft drohen . Hört sich auch nicht gut an wenn der BR für die Entlassung der Azubis sorgt. Bei Überstunden würde ichdrauf aufmerksam machen das der BR informiert werden muss ,ansonsten werden die Überstunden abgelehnt und ebenfalls ein Beschlussverfahren eingeleitet.
03.08.2010 um 14:05 Uhr
Was ist denn wenn die Überstunden nicht genehmigt werden. Können dann die Mitarbeiter freiwillig Überstunden machen oder muss der AG die Mitarbeiter die Überstunden untersagen und sie dann nach hause schicken?
03.08.2010 um 14:16 Uhr
Als allererstes braucht Ihr Schulungen. Diese Fragen nach "Basics" wie z.B. Arbeitszeit-Gesetzgebung wird in solchen Schulungen vermittelt. Ich fand die immer gut, haben mir viel gebracht. Dann braucht ihr offenbar im Betrieb eine vernünftige Arbeitszeit-Regelung, am besten in Form einer Betriebsvereinbarung. Für den Moment: Der Gesetzgeber gibt für die tägliche Arbeitszeit einen Rahmen vor, der liegt glaube ich bei zur Zeit maximal 8 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden (6 x 8, Samstag ist Arbeitstag!) pro Woche. Möglich ist es, pro Tag bis zu 10 Stunden zu arbeiten, unter gewissen Umständen (siehe Gesetz). Daraus folgt etwas, was vielen AN gar nicht bewusst ist: Wenn sie mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten, verstoßen sie gegen geltendes Recht! Der AG, der das zulässt, auch! Und der BR, der das zulässt, ... na überleg mal. :)
03.08.2010 um 14:23 Uhr
Hallo ThomasB
Die Kündigung ist nicht in diesem Sinne unwirksam. Sie tritt rechtsgültig in Kraft wenn nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, in deren Verlauf die Unwirksamkeit festgestellt werden könnte, egal wieviel Formfehler sie enthält! Die gekündigte Kollegin sollte also dringend bis spätestens 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eben diese Kündigungsschutzklage einreichen, der BR sollte sie informieren, dass keine Anhörung stattgefunden hat, der AG sollte darüber nicht informiert werden, alles weitere regelt dann der Anwalt der Kollegin und ein Richter. Kann natürlich sein, dass der AG dann ordnungsgemäß kündigt.
Es liegt in dem Verantwortungsbereich des AG darüber zu wachen, dass seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes arbeiten. Außerdem ist eine Duldung von nicht genehmigten Überstunden nicht möglich. Ich glaube es war das Gewerbeaufsichtsamt, welches sich für Arbeitszeitvergehen interessiert, oder? zum Thema Überstunden empfiehlt sich eine Betriebsvereinbarung ín der sämtliche orgehensweisen beschrieben und geregelt sind.
Im Fall der Azubis würde ich die Anhörung nachfordern und im nächsten Monatsgespräch darüber reden wie das Prozedere des Einstellungsverfahrens sein sollte. Es hilft manchmal wenn man dem AG klar macht, das ohne Anhörung eingestellte MAs bei bindendem Arbeitsvertrag mit vollen Lohnbezügen zu Hause bleiben können bis die Zustimmung des BRs vorliegt. manchmal sind auch die Personaler mit dem Vorhandensein eines Betriebsrates überfordert. Da hilft nur Kommunikation.
Und ohne Beschluss geht gar nichts. Selbst wenn ihr euch entschließen solltet den AG zu rügen wie du schreibst, braucht ihr dafür den Beschluss des Gremiums.
Gruß PT Netty
03.08.2010 um 15:42 Uhr
ThomasB Nein es dürfen keine Überstunden ohne MB des BR gemacht werden. Auch nicht freiwillig. Ihr könnt ggf. dem AG mittels einer Einstweiligen Verfügung die Leistung / Akzeptanz von Mehrarbeit ohne Beachtung der MB und Zustimmung zur Mehrarbeit durch den BR untersagen lassen und für jeden weiteren Verstoß dem AG ein Ordnungsgeld androhen lassen.
Betreffend der AZUBIs könnt ihr dem AG auch mittels einstweiliger Verfügung die Beschäftigung untersagen lassen, bis er die MB nachgeholt hat. Ob es aber gerade bei AZUBIs sinnboll ist, ist zu überlegen. Bei sonstigen Einstellungen kann man auch so verfahren und sollte es auch.
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