Der AG hat nichts z7u genehmigen. Er kann wenn es ihm nicht passt das ArbG oder die Einigungsstelle anrufen.
Lest selbst einmal den § 37 BetrVG und erklärt dem AG er möge selbst dort auch einmal nachschlagen.
Der BR ist verpflichtet, dem AG die Teilnahme des betreffenden BR-Mitglieds und die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung rechtzeitig bekannt zu geben (vgl. LAG Niedersachsen 14. 8. 87, AiB 88, 284, Ls., das die Mitteilung zweieinhalb Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme als ausreichend ansieht; ebenso ErfK-Eisemann, Rn. 26; Schneider, AiB 98, 369, 372; HSWG, Rn. 137 (in der 5. Aufl. noch mindestens zwei Wochen); vgl. auch Fitting, Rn. 240, die von zwei bis drei und HSWG, Rn. 137, die von mindestens zwei Wochen ausgehen). Dies gilt auch für die Teilnahme freigestellter BR-Mitglieder (BAG 21. 7. 78, AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972). Die Information ist so rechtzeitig zu geben, dass sich der AG auf die Abwesenheit des BR-Mitglieds einstellen und aus seiner Sicht prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer bezahlten Freistellung vorliegen. Ggf. soll noch die Möglichkeit bestehen, die ESt. anzurufen (BAG 18. 3. 77, AP Nr. 27 zu § 37 BetrVG 1972; Däubler, Schulung Rn. 569 ff.; Fitting, a. a. O.; GK-Weber, Rn. 268; HSWG, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 121; vgl auch Künzl, ZfA 93, 341 [360]). Darüber hinaus sind nur solche Angaben zu machen, an denen der AG ein berechtigtes Interesse hat, wie Zeit, Dauer, Ort und Themenplan der Veranstaltung, da sich keine weitere Verpflichtung des BR aus dem Gesetzeswortlaut ergibt (vgl. ErfK-Eisemann, a. a. O.; Fitting, Rn. 241; Teichmüller, S. 12 f.). Zweckmäßigerweise sollte der BR dem AG jedoch ferner mitteilen, aus welchen Gründen er die Teilnahme der betreffenden BR-Mitglieder für erforderlich hält (Fitting, a. a. O.; Künzl, a. a. O. [359 f.]; weitergehend GL, Rn. 86; Richardi-Thüsing, Rn. 122, die den Nachweis der Erforderlichkeit stets für notwendig halten; vgl. auch HSWG, Rn. 138).
Quelle: DKK § 37
Der AG kann aber der Teilnahme der Ersatzmitglieder widersprechen. Nur für das 1. EBRM dürfte jetzt schon eine Teilnahme begründbar sein. Die anderen sind ja Ersatz.