Dienstplan-Änderung
Hallo!
Ich bin im Sicherheitsdienst tätig und wir haben keinen Betriebsrat.
Meine Frage: Darf mein Einsatzleiter den Dienstplan für den laufenden Monat ändern, ohne mit mir darüber zu sprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (2)
14.08.2021 um 12:25 Uhr
Vielleicht ja, vielleicht nein.
Zuerst einmal übt der AG hier sein Weisungsrecht gemäß §106 S.1 der Gewerbeordnung aus. Das kann er aber nicht vogelwild tun. Die Gerichtsbarkeit geht von einem Vorlauf von 4 Tagen aus, die der AG nicht unterschreiten sollte um das Privatleben des AN zu berücksichtigen.
Ausnahme: es liegt eine betriebliche Notwendigkeit vor - davon lese ich aber bei dir nichts.
14.08.2021 um 12:54 Uhr
Zitat karsten254 : Ich bin im Sicherheitsdienst tätig und wir haben keinen Betriebsrat.<<<
Habt Ihr keinen, wählt Euch einen.
Zitat karsten254 : Darf mein Einsatzleiter den Dienstplan für den laufenden Monat ändern, ohne mit mir darüber zu sprechen?<<<
Das kommt darauf an. Wenn der Einsatzleiter den Dienstplan nur geringfügig ändert, dürfte dies kein Problem sein. Aber was ist schon geringfügig.
Allerdings hat der Einsatzleiter die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. VERGLEICH :
BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 Nach § 106 Satz 1 GewO hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Auch wenn z.B. die Versetzung des Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag zulässig ist, muss die Ausübung des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entsprechen. Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 35, BAGE 118, 22). Ob die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle
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