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Taschenkontrolle beim verlassen des Betriebes

A
Alfredd
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung hat die Fremdfirma die den Pförtnerdienst ausführt, mündlich angewiesen Stichproben artig Taschenkontrollen durchzuzführen. Wir als BR sind der Meinung,dass darf der AG nicht.Wir haben eine alte Arbeitsordnung, da sind Taschenkontollen zugelassen.Aber nur wenn der beauftragte Pförtner eine schriftliche vom BR und AG unterschriebene Anweisung hat.Wir legen das so aus: Der AG muß immer von dem amtierenden BR mit aktuellem Datum die Pförtner-Anweisung erstellen lassen. Wer hat da Erfahrung?Wir können dringend eine gute Antwort gebrauchen.Da wir ansonsten vor dem ArbGericht landen.

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Community-Antworten (6)

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pirat

31.07.2010 um 21:27 Uhr

@Alfredd, na ja, kommt darauf an was in dieser ominösen *alten Arbeitsordnung *( systematische Taschenkontrollen )? steht, bestenfalls sowas wie: Die Durchführung derartiger Massnahmen bedarf jedesmal rechtzeitig der vorherigen Information und Zustimmung des Betriebsrats. .....nur bei begründetem Verdacht, .....nur wenn ein BR vor Ort anwesend ist... z.Bspl. nur mal so: Torkontrollen betreffen die Frage der Ordnung des Betriebes, der BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitbestimmungsrechte.

H
HansgertRulert

01.08.2010 um 10:00 Uhr

Ich schließe mich pirat an. Es liegt ganz eindeutig ein einseitiger Eingriff des AG in Belange der betrieblichen Ordnung vor. Da greift allerdings die stärkste Waffe jedes BR, nämlich der §87 BetrVG (hier ist es Abs. 1 Satz 1). Das geht nicht und ist (schriftlich auffordern!) aber UNVERZÜGLICH zurückzunehmen. Anderenfalls Arbeitsgericht, aber selbstverständlich. Keine Bange, die Verhandlung wird nicht lange dauern.

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DonJohnson

01.08.2010 um 10:22 Uhr

Arbeitsgericht? Klagen auf Unterlassung? Wißt ihr wie lange das dauert???

Schneller und einfacher: BV vorlegen die das regelt. Will der AG nicht verhandeln muß der BR beschließen, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Daraus folgt dann die Einigungsstelle.

Das geht schneller und effektiver ;-))))

P
pirat

01.08.2010 um 12:43 Uhr

@DJ, und ist je nach lage der Dinge kostenintensiver....

D
DonJohnson

01.08.2010 um 14:01 Uhr

pirat Davon gehe ich doch mal ganz stark aus :-D

Interessant wird es wenn keine Einigung bezüglich des Einigungstellenverfahrens zustande kommt :-D

R
rainerw

01.08.2010 um 14:14 Uhr

Interessant wird es mit den Kosten wenn ich mich als AN erst mal weigere meine Taschen kontrollieren zu lassen und verlange das die Polizei dabei sein muß.

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