Unsere Geschäftsleitung hat die Fremdfirma die den Pförtnerdienst ausführt, mündlich angewiesen Stichproben artig Taschenkontrollen durchzuzführen.
Wir als BR sind der Meinung,dass darf der AG nicht.Wir haben eine alte Arbeitsordnung, da sind Taschenkontollen zugelassen.Aber nur wenn der beauftragte Pförtner eine schriftliche vom BR und AG unterschriebene Anweisung hat.Wir legen das so aus:
Der AG muß immer von dem amtierenden BR mit aktuellem Datum die Pförtner-Anweisung erstellen lassen.
Wer hat da Erfahrung?Wir können dringend eine gute Antwort gebrauchen.Da wir ansonsten vor dem ArbGericht landen.