Hallo,
Wir sehen uns im Unternehmen gezwungen etwas gegen einige Langfinger zu unternehmen. Die Unternehmensleitung und der BR stimmen darin überein. Wir möchten eine Taschenkontrolle nach Arbeitsende durchführen, dies vorher den Mitarbeitern auch ankündigen.
Wie sieht das rechtlich aus?