Taschenkontrolle - was ist rechtlich zu beachten?
Hallo, Wir sehen uns im Unternehmen gezwungen etwas gegen einige Langfinger zu unternehmen. Die Unternehmensleitung und der BR stimmen darin überein. Wir möchten eine Taschenkontrolle nach Arbeitsende durchführen, dies vorher den Mitarbeitern auch ankündigen. Wie sieht das rechtlich aus?
Community-Antworten (1)
11.11.2005 um 13:46 Uhr
Überlegt es Euch gut - und regelt vor allen Dingen, was eigentlich geschieht, wenn Ihr einen Langfinger mit einem Firmenkugelschreiber, Radiergummi etc. erwischt. Nach § 87 habt Ihr ja eine Mitbestimmung in dieser Frage.
Verwandte Themen
Ist eine Taschenkontrolle ohne Wissen des Betriebsrates möglich
Hallo, vergangene Woche wurde bei uns bei Geschäftsschluss eine Taschenkontrolle durchgeführt. Eine BV über eine solche Aktion besteht nicht. Ich habe §87 speziell nach "Taschenkontrolle" überflogen
Taschenkontrolle - wer hat bereits eine BV dazu?
Erst mal guten Tag allerseits, bei uns im Betrieb wird in der letzten Zeit geklaut wie die Raben, Wendeplatten, Fräser, Bohrer usw, alles hochwertiges Werkzeug. Letzter Diebstahl ca. 90 Kilo dieser W
Taschenkontrolle
Hallo, Bei uns ist heute Taschenkontrolle durch den Wachschutz. Der Wachschutz darf doch nur in die Tasche sehen, die Tasche öffnen aber nicht oder? Und den Körper abtasten erst recht nicht, auch
Nochmal zur Taschenkontrolle
Hallo, hier ist nochmal Alfredd.Eure Antworten helfen uns.Deshalb haben wir noch eine Frage: Unser AG hat den Schriftsatz zu der "Taschenkontrolle" ins Intranet gesetzt.Es handelt sich hier um das Sc
Sicherheitsanlage
Guten Abend, wir bekommen zum ersten mal eine Sicherheitsanlage, die beinhaltet Taschenkontrolle und Kameras. Leider weis ich nicht was genau erlabt ist bei der Taschenkontrolle und was gefilmt werden