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Taschenkontrolle - was ist rechtlich zu beachten?

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir sehen uns im Unternehmen gezwungen etwas gegen einige Langfinger zu unternehmen. Die Unternehmensleitung und der BR stimmen darin überein. Wir möchten eine Taschenkontrolle nach Arbeitsende durchführen, dies vorher den Mitarbeitern auch ankündigen. Wie sieht das rechtlich aus?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

11.11.2005 um 13:46 Uhr

Überlegt es Euch gut - und regelt vor allen Dingen, was eigentlich geschieht, wenn Ihr einen Langfinger mit einem Firmenkugelschreiber, Radiergummi etc. erwischt. Nach § 87 habt Ihr ja eine Mitbestimmung in dieser Frage.

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