Job Rad Gleichstellung für alle
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber möchte der Belegschaft gerne Job Räder anbieten. allerdings sollen nicht alle die gleichen Konditionen erhalten. Der eine als Gehaltsumwandlung. Der andere als Gehaltserhöhung und so weiter. Darf unserer AG das?
Community-Antworten (3)
13.08.2021 um 01:17 Uhr
§87 Abs. 1Nr 10 BetrVG dürfte hier dem BR weiterhelfen.
13.08.2021 um 12:08 Uhr
Darf der das? Wenn ihn niemand daran hindert, ja.
Ihr als Betriebsrat (?) solltet darauf dringen, eine Betriebsvereinbarung dazu abzuschließen.
Gruß
Enigmathika
13.08.2021 um 12:15 Uhr
Welche sachlichen Gründe führt der AG denn an?
Und ihr solltet da diplomatisch vorgehen. Anbieten muss der AG ein Job Rad nämlich überhaupt nicht.
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