Mitbestimmung bei der Änderung des Raumplanes
Hallo an alle, ich bin neu im Betriebsrat und bräuchte mal Eure Hilfe. Bei uns in der Firma (Techn.Service), soll ein neuer Raumplan entstehen.Fast alle Mitarbeiter sollen Ihren Arbeitsplatz mit anderen tauschen. Laut Arbeitgeber sollen wir Themenbezogen arbeiten( was aber durchs umsetzen garantiert nicht passiert). In wie fern hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht und wo finde ich welchen Paragraphen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
29.07.2010 um 12:32 Uhr
Solange der Standort nicht verändert wird, sondern nur die Räumlichkeiten, kann der BR nichts dagegen machen.
29.07.2010 um 14:55 Uhr
Hallo, die oben genannte Antwort sehe ich nicht ganz als Korekkt an. Im §111Abs.4 BetrVG steht, das bei grundliegenden Änderungen der Betriebsorganisation und im Abs. 5 Einführung grundliegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren der BR Unterrichtungs und Beratungsrechte hat. Während der Beratungen könnt ihr Schwachpunkte ansprechen und ( wenn der AG mitspielt ) beseitigen. Ihr solltet meiner Meinung nach eine Betriebsvereinbahrung ausarbeiten über die Themenbezogene arbeit in eurem Betrieb. Da könnt ihr einiges in die Richtige Richtung lenken.
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