BR Beschluß für Teilnahme an Mitarbeitergespräch ?
Hallo Ich bin ein BR Neuling in einem Neulingsbetriebsrat. Wenn mich einige Mitarbeiter bitten bei einer Teamsitzung anwesend zu sein, der Abteilungsleiter die anderen Mitarbeiter und der Rest vom BR davon in Kenntnis gesetzt wurden daß ich bei der Sitzung anwesend bin und keiner widerspricht, braucht es dann einen offiziellen Beschluß vom BR damit ich überhaupt bei der Teambesprechung anwesend sein darf? Kann ich als BR in dieser Sitzung meine Meinung kundtun und auf Gesetzesverstöße aufmerksam machen, oder braucht es dazu wieder einen Beschluß des BR daß ein BR Mitglied außer anwesend zu sein auch noch was sagen darf ? Kann ein BR-Vorsitzender dem Wunschkandidat der Mitarbeiter für die Teamsitzung die Teilnahme verbieten weil er sich jemanden anderen dafür vorstellt (Persönliche Gründe, keine Fachlichen)? Wäre dankbar für jede Anregung, Links, Vorschläge etc. alraune
Community-Antworten (4)
28.07.2010 um 00:24 Uhr
alraune Wird ein Betriebsratsmitglied von Kollegen gebeten bei Mitarbeitergesprächen oder Teamsitzungen teilzunehmen,bedarf es KEINEN zustimmenden Beschluss des Gremium Betriebsrat oder der Erlaubnis des Betriebsratsvorsitzenden.
Jedes Betriebsratsmitglied hat neben seiner Betriebsratsarbeit im Gremium Betriebsrat auch ein Recht auf seine "eigene" Betriebsratsarbeit. Zur "eigenen" Betriebsratsarbeit gehört auch zB Gespräche und Diskussionen mit Kollegen, Besuche an den Arbeitsplätzen, usw., usw., usw.. Zur "eigenen" Betriebsratsarbeit gehört auch auf Wunsch von Kollegen die Teilnahme an Gesprächen zwischen AN und AG oder zwischen AN und Vorgesetzte. Ein Betriebsratsmitglied muss über seine "eigene" Betriebsratsarbeit, weder dem Gremium BR, dem Betriebsratsvorsitzenden oder dem Arbeitgeber Rechenschaft ablegen. NIEMAND hat das Recht einem Betriebsratsmitglied seine "eigene" Betriebsratsarbeit zu untersagen. Ein Betriebsratsmitglied muss KEINEM über seine "eigene" Betriebsratsarbeit Rechenschaft ablegen. Es gibt nur eine Voraussetzung die für die jede Betriebsratsarbeit gilt und das ist, die Betriebsratsarbeit muss notwendig sein. Diese Voraussetzung gilt nicht nur für die "eigene" Betriebsratsarbeit eines jeden Betriebsratsmitglied sondern auch für die Betriebsratsarbeit des Gremiums Betriebsrats.
28.07.2010 um 01:42 Uhr
Hallo Alraune, Ich stimme DerAlteHeini nur bedingt zu. Es ist wahr, dass keiner dir verbieten kann teilzunehmen bzw. deine BR-Arbeit zu machen. Dagegen musst du die BR-Mitglieder über den verlauf des Gesprächs auf jeden fall informieren. "Kann ich als BR in dieser Sitzung meine Meinung kundtun und auf Gesetzesverstöße aufmerksam machen": Das ist sogar pflicht. Dafür brauchst du keinen Beschluß. Allerdings auch hier gilt, BR informieren. Schöne Grüße Hmaidide
28.07.2010 um 11:23 Uhr
Dagegen musst du die BR-Mitglieder über den verlauf des Gesprächs auf jeden fall informieren
Auf keinen Fall! Du hast die Belange und die Wünsche des Mitarbeiters zu beachten und zu respektieren. Wenn er nicht will, dass von dem Gespräch irgendeiner etwas erfährt, dann hast Du dich daran zu halten. Ansonsten wäre es ein grober Vertrauensbruch ...
29.07.2010 um 01:11 Uhr
alraune Die Aussage von hmaidide, du müsstes die BR Mitglieder auf jeden Fall über den Verlauf der Teamsitzungen informieren, ist Quatsch und rechtlich nicht belegbar.
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