Erstellt am 27.07.2010 um 22:24 Uhr von DerAlteHeini
alraune
Wird ein Betriebsratsmitglied von Kollegen gebeten bei Mitarbeitergesprächen oder Teamsitzungen teilzunehmen,bedarf es KEINEN zustimmenden Beschluss des Gremium Betriebsrat oder der Erlaubnis des Betriebsratsvorsitzenden.
Jedes Betriebsratsmitglied hat neben seiner Betriebsratsarbeit im Gremium Betriebsrat auch ein Recht auf seine "eigene" Betriebsratsarbeit. Zur "eigenen" Betriebsratsarbeit gehört auch zB Gespräche und Diskussionen mit Kollegen, Besuche an den Arbeitsplätzen, usw., usw., usw..
Zur "eigenen" Betriebsratsarbeit gehört auch auf Wunsch von Kollegen die Teilnahme an Gesprächen zwischen AN und AG oder zwischen AN und Vorgesetzte.
Ein Betriebsratsmitglied muss über seine "eigene" Betriebsratsarbeit, weder dem Gremium BR, dem Betriebsratsvorsitzenden oder dem Arbeitgeber Rechenschaft ablegen. NIEMAND hat das Recht einem Betriebsratsmitglied seine "eigene" Betriebsratsarbeit zu untersagen. Ein Betriebsratsmitglied muss KEINEM über seine "eigene" Betriebsratsarbeit Rechenschaft ablegen.
Es gibt nur eine Voraussetzung die für die jede Betriebsratsarbeit gilt und das ist, die Betriebsratsarbeit muss notwendig sein. Diese Voraussetzung gilt nicht nur für die "eigene" Betriebsratsarbeit eines jeden Betriebsratsmitglied sondern auch für die Betriebsratsarbeit des Gremiums Betriebsrats.
Erstellt am 27.07.2010 um 23:42 Uhr von hmaidide
Hallo Alraune,
Ich stimme DerAlteHeini nur bedingt zu. Es ist wahr, dass keiner dir verbieten kann teilzunehmen bzw. deine BR-Arbeit zu machen. Dagegen musst du die BR-Mitglieder über den verlauf des Gesprächs auf jeden fall informieren.
"Kann ich als BR in dieser Sitzung meine Meinung kundtun und auf Gesetzesverstöße aufmerksam machen": Das ist sogar pflicht. Dafür brauchst du keinen Beschluß. Allerdings auch hier gilt, BR informieren.
Schöne Grüße
Hmaidide
Erstellt am 28.07.2010 um 09:23 Uhr von Tanzbär
> Dagegen musst du die BR-Mitglieder über den verlauf des Gesprächs
> auf jeden fall informieren
Auf keinen Fall! Du hast die Belange und die Wünsche des Mitarbeiters zu beachten und zu respektieren. Wenn er nicht will, dass von dem Gespräch irgendeiner etwas erfährt, dann hast Du dich daran zu halten.
Ansonsten wäre es ein grober Vertrauensbruch ...
Erstellt am 28.07.2010 um 23:11 Uhr von DerAlteHeini
alraune
Die Aussage von hmaidide, du müsstes die BR Mitglieder auf jeden Fall über den Verlauf der Teamsitzungen informieren, ist Quatsch und rechtlich nicht belegbar.