Reisen ohne Beschluss und Überstundenfrei
Hallo.
Ich habe wieder eine Frage und bedanke mich schon mal im voraus für Eure Antworten.
Bzw, 2 Fragen .... ;-)
Unsere BRV hat behauptet, dass Überstunden die durch BR- Arbeit entstanden sind, innerhalb der nächsten 2 - 4 Wochen abzubauen sind. SO würde es im Gesetz stehen. Aber wir haben darüber nichts gefunden.
Und wir haben heute , ZUFÄLLIG erfahren , dass sie heute morgen zu einem Treffen eines Ausschusses des GBRs ( in dem sie ist ) reisen musste. Geht das auch OHNE, dass WIR darüber einen Beschluss gefasst haben ?
Liebe Grüße
Community-Antworten (5)
23.07.2010 um 21:22 Uhr
schnucki Wird Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistet, erwirbt das Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich. Wird vom Arbeitgeber der Freizeitausgleich verweigert, muss das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich gerichtlich geltend machen. Nur in Fällen, in denen der Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen nicht gewährt werden kann, erwirbt das Betriebsratsmitglied einen Vergütungsanspruch.
Ist die Betriebsratsvorsitzende Mitglied im GBR, benötigt sie keinen Beschluss des BR.
23.07.2010 um 21:31 Uhr
Danke schön für die schnelle Antwort meiner 2.Frage.
Aber: MUSS sie Überstunden innerhalb der nächsten 2 - 4 Wochen nehmen?
Im Moment ist ja Urlaubszeit. Bei uns natürlich auch. Sie will nun mit DIESER Begründung ihre angesammelten Überstunden JETZT nehmen.....
23.07.2010 um 21:37 Uhr
schnucki Guckst du § 37 Abs.3 BetrVG.
- Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
23.07.2010 um 21:40 Uhr
Super.... Danke schööööön ;-))
23.07.2010 um 22:13 Uhr
@schnucki und dran denken das betriebsbedingte Gründe ganz eng gestrickt sind. So leicht ist es für einen Vorgesetzten da nicht einen entsprechenden Antrag abzulehnen.
Verwandte Themen
Überstundenfrei= FREI - was ist im Krankheitsfall?
ÄlterHallo! Mehrarbeitsstundenfrei, bzw. Überstundenfrei, müssen diese im Dienstplan ebenfalls so gekennzeichnet werden,.... oder reicht es aus mit einem einfachen FREI den Dienstplan zu kennzeichnen? We
Überstundenfrei statt Geplanter Schulung?
ÄlterBei uns ist ein geplantes Inhouse Seminar geplatzt da unsere GL die Kostenübernahmerklärung verweigert hat. Nun ist es so das aber schon alle BR Mitglieder zur Schulung freigestellt waren. Nachdem kla
Ersatzmitglied laden bei Überstundenfrei?
ÄlterHallo, im Gremium hat sich ein BRM durch den AG Überstundenfrei genehmigen lassen. Muss für dieses Mitglied ein Ersatzmitglied geladen werden oder nicht? Aufgrund welcher Grundlage oder Urteils? Dank
Reisen des Betriebsrats-oder GBRV zu Außenstellen des Betriebes - diese mit dem BR vorher absprechen?
ÄlterReisen des Betriebsrats oder Betriebsratsvorsitzenden Muss der GBRV oder BR-Mitglied, wie bei Seminarbesuchen auch normale Reisen zu Außenstellen des Betriebes diese mit dem BR vorher absprechen
Dürfen alle BR-Miglieder an allen Betriebsversammlungen deutschlandweit teilnehmen?
ÄlterUnsere Firma ist Deutschlandweit vertreten und die Mitarbeiter arbeiten über Deutschland verteilt. Wir haben einmal im Vierteljahr in der Zentrale eine Betriebsversammlung und jeweils 4 Betriebsvers