Reisen des Betriebsrats-oder GBRV zu Außenstellen des Betriebes - diese mit dem BR vorher absprechen?
Reisen des Betriebsrats oder Betriebsratsvorsitzenden
Muss der GBRV oder BR-Mitglied, wie bei Seminarbesuchen auch normale Reisen zu Außenstellen des Betriebes diese mit dem BR vorher absprechen und genehmigen lassen oder kann er das alleine entscheiden. August
Community-Antworten (3)
11.04.2008 um 17:36 Uhr
Wenn ein BR-Mitglied reist, sollte es sich immer vom BR delegieren lassen.
Eine Dauerdelegation von GBR-Mitgliedern ist praktisch durch die Wahl als GBR-Delegierter "miterledigt". Kann man aber auch getrennt beschließen.
Ein GBR-Vorsitzender, soweit er in Erfüllung dieser Aufgabe reist, braucht sich für diese Reisen nicht delegieren lassen. Nur wenn er als Mitglied des eigenen BR reist, muss er sich auch vom BR delegieren lassen.
11.04.2008 um 19:53 Uhr
@w-j-l,
es kommt doch wohl auf den Auftrag an. Wenn er im Auftrag des BR reist ist sicher ein Beschluss notwendig. Aber wenn er in Eigenschaft als einzelnes BRM Aufgaben tätig, wohl kaum.
12.04.2008 um 01:55 Uhr
Naja Datweazle, wenn ein "einzelnes BRM" Aufgaben hat, die es sich in eigener Verantwortung gibt, und wenn es riskieren will, auf die Kostenerstattung zu verzichten, dann kann es auch riskieren, ohne Beschluss zu reisen. Wenn es allerdings sicher gehen will, dann sollte ein Beschluss vorliegen.
Wenn man natürlich sicher ist, dass der AG keine Schwierigkeiten macht, dann kann man auch darauf verzichten.
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