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Zeitpunkt der Betriebsratswahl

M
Maiki
Nov 2016 bearbeitet

Eine im Jahre 2007 durchgeführte regelmäßige Betriebsratswahl führt bei vierjähriger Amtszeit zu einer Neuwahl in 2011. Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert? Ich finde nur den §13 BetrVG, der nichts über eine Jahreszahl aussagt und einen kuriosen Kommentar 4 zu §13 im Fitting (Seite 261 in der Ausgabe von 2000), der doch nicht als Gesetz gelten kann.

Kann mir dazu jemand den Text §13 BetrVG in der Originalfassung von 1972 und den Änderungstext vom Dezember 1988?

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Community-Antworten (10)

W
wähler

23.07.2010 um 17:24 Uhr

kann wohl keine "regelmässige" BR-Wahl gewesen sein, damals 2007......

U
Ulrik

23.07.2010 um 17:27 Uhr

@wähler Wieso nicht?

D
DonJohnson

23.07.2010 um 17:29 Uhr

Ulrik Da 2006 regelmäßige BR Wahlen waren...

W
wähler

23.07.2010 um 17:32 Uhr

richtig von Don Johnson erkannt also müsste der BR , da länger als 24 Monate im Amt bei den nächsten "regelmässigen" BR-wahlen 2010 neu gewählt werden

M
Maiki

23.07.2010 um 17:35 Uhr

Habt ihr die Frage nicht richtig gelesen? Wer bestimmt wann regelmäßig ist?

Eine wahl alle vier Jahre ist doch regelmäßig. Ich möchte wissen, woher die jahreszahl kommt und wer die festgelegt hat.

W
wähler

23.07.2010 um 17:40 Uhr

dazu gibts wenig brauchbare Infos wurde hier auch schon mehrmals gefragt

hängt wohl damit zusammen, wann das Gesetz in Kraft trat, bzw. wann erstmals regelmässige BR-Wahlen im Sinne des BetrVG abgehalten wurden und seit dem wird im 4-Jahres-Zeitraum gemessen

auf jeden Fall bezieht sich der 4-Jahreszeitraum, in dem "regelmässig" BR-wahlen abgehalten werden müssen nicht an der individuellen Amtszeit des jeweiligen BR

D
DonJohnson

23.07.2010 um 17:41 Uhr

Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert? Ja, das BetrVG

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/betriebsverfassungsgesetz%201972%20%28betrvg%201972%29.pdf

Aber was willst du mit dem Entwurf von 1972???

Reicht dir das?

D
DonJohnson

23.07.2010 um 17:45 Uhr

Maik, das regelt das BetrVG. Nicht immer waren die Wahlperioden 4 Jahre.

Diese 4 Jahre sind aber momentan da. Sollte das BetrVG geändert werden, kann sich das auch wieder ändern...

die letzten regelmäßigen Wahlen waren 2010.

Ansonsten hast du den §13 BetrVG ja gelesen.

Vielleicht helfen dir die links - vielleicht aber auch nciht ;-)

P
Petrus

23.07.2010 um 18:03 Uhr

Etwas Hintergrund gibt es in folgendem Artikel: http://www.dgfp.de/perdoc/document.php?id=82535

Kurzfassung: 1952 - 1972 BR-Wahlen alle zwei Jahre ohne festen Wahlzeitraum. Ab BetrVG_1972: Wahlen in einem festen Zeitraum alle drei Jahre ab 1972 Gesetzesänderung 1988: ab nächster Wahl alle 4 Jahre

Macht also als Wahljahre 1952 -> 1954 -> 1956 -> 1958 -> 1960 -> 1962 -> 1964 -> 1966 -> 1968 -> 1970 -> 1972 -> 1975 -> 1978 -> 1981 -> 1984 -> 1987 -> 1990 -> 1994 -> 1998 -> 2002 -> 2006 -> 2010 -> 2014

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Ergänzung 2012-03-23: Der o.g. Artikel findet sich jetzt unter folgendem Link:

http://www.dgfp.de/wissen/personalwissen-direkt/dokument/82535/herunterladen

Z
Zippel

26.07.2010 um 11:19 Uhr

und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert?

Und damit habt ihr keinen Betriebsrat mehr.

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