Zeitpunkt der Betriebsratswahl
Eine im Jahre 2007 durchgeführte regelmäßige Betriebsratswahl führt bei vierjähriger Amtszeit zu einer Neuwahl in 2011. Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert? Ich finde nur den §13 BetrVG, der nichts über eine Jahreszahl aussagt und einen kuriosen Kommentar 4 zu §13 im Fitting (Seite 261 in der Ausgabe von 2000), der doch nicht als Gesetz gelten kann.
Kann mir dazu jemand den Text §13 BetrVG in der Originalfassung von 1972 und den Änderungstext vom Dezember 1988?
Community-Antworten (10)
23.07.2010 um 17:24 Uhr
kann wohl keine "regelmässige" BR-Wahl gewesen sein, damals 2007......
23.07.2010 um 17:27 Uhr
@wähler Wieso nicht?
23.07.2010 um 17:29 Uhr
Ulrik Da 2006 regelmäßige BR Wahlen waren...
23.07.2010 um 17:32 Uhr
richtig von Don Johnson erkannt also müsste der BR , da länger als 24 Monate im Amt bei den nächsten "regelmässigen" BR-wahlen 2010 neu gewählt werden
23.07.2010 um 17:35 Uhr
Habt ihr die Frage nicht richtig gelesen? Wer bestimmt wann regelmäßig ist?
Eine wahl alle vier Jahre ist doch regelmäßig. Ich möchte wissen, woher die jahreszahl kommt und wer die festgelegt hat.
23.07.2010 um 17:40 Uhr
dazu gibts wenig brauchbare Infos wurde hier auch schon mehrmals gefragt
hängt wohl damit zusammen, wann das Gesetz in Kraft trat, bzw. wann erstmals regelmässige BR-Wahlen im Sinne des BetrVG abgehalten wurden und seit dem wird im 4-Jahres-Zeitraum gemessen
auf jeden Fall bezieht sich der 4-Jahreszeitraum, in dem "regelmässig" BR-wahlen abgehalten werden müssen nicht an der individuellen Amtszeit des jeweiligen BR
23.07.2010 um 17:41 Uhr
Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert? Ja, das BetrVG
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/betriebsverfassungsgesetz%201972%20%28betrvg%201972%29.pdf
Aber was willst du mit dem Entwurf von 1972???
Reicht dir das?
23.07.2010 um 17:45 Uhr
Maik, das regelt das BetrVG. Nicht immer waren die Wahlperioden 4 Jahre.
Diese 4 Jahre sind aber momentan da. Sollte das BetrVG geändert werden, kann sich das auch wieder ändern...
die letzten regelmäßigen Wahlen waren 2010.
Ansonsten hast du den §13 BetrVG ja gelesen.
Vielleicht helfen dir die links - vielleicht aber auch nciht ;-)
23.07.2010 um 18:03 Uhr
Etwas Hintergrund gibt es in folgendem Artikel: http://www.dgfp.de/perdoc/document.php?id=82535
Kurzfassung: 1952 - 1972 BR-Wahlen alle zwei Jahre ohne festen Wahlzeitraum. Ab BetrVG_1972: Wahlen in einem festen Zeitraum alle drei Jahre ab 1972 Gesetzesänderung 1988: ab nächster Wahl alle 4 Jahre
Macht also als Wahljahre 1952 -> 1954 -> 1956 -> 1958 -> 1960 -> 1962 -> 1964 -> 1966 -> 1968 -> 1970 -> 1972 -> 1975 -> 1978 -> 1981 -> 1984 -> 1987 -> 1990 -> 1994 -> 1998 -> 2002 -> 2006 -> 2010 -> 2014
++++++++++++++++++++++++++++++++
Ergänzung 2012-03-23: Der o.g. Artikel findet sich jetzt unter folgendem Link:
http://www.dgfp.de/wissen/personalwissen-direkt/dokument/82535/herunterladen
26.07.2010 um 11:19 Uhr
und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert?
Und damit habt ihr keinen Betriebsrat mehr.
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