Erstellt am 23.07.2010 um 15:24 Uhr von wähler
kann wohl keine "regelmässige" BR-Wahl gewesen sein, damals 2007......
Erstellt am 23.07.2010 um 15:27 Uhr von Ulrik
Erstellt am 23.07.2010 um 15:29 Uhr von DonJohnson
Ulrik
Da 2006 regelmäßige BR Wahlen waren...
Erstellt am 23.07.2010 um 15:32 Uhr von wähler
richtig von Don Johnson erkannt
also müsste der BR , da länger als 24 Monate im Amt
bei den nächsten "regelmässigen" BR-wahlen 2010 neu gewählt werden
Erstellt am 23.07.2010 um 15:35 Uhr von Maiki
Habt ihr die Frage nicht richtig gelesen?
Wer bestimmt wann regelmäßig ist?
Eine wahl alle vier Jahre ist doch regelmäßig. Ich möchte wissen, woher die jahreszahl kommt und wer die festgelegt hat.
Erstellt am 23.07.2010 um 15:40 Uhr von wähler
dazu gibts wenig brauchbare Infos
wurde hier auch schon mehrmals gefragt
hängt wohl damit zusammen, wann das Gesetz in Kraft trat, bzw. wann erstmals regelmässige BR-Wahlen im Sinne des BetrVG abgehalten wurden
und seit dem wird im 4-Jahres-Zeitraum gemessen
auf jeden Fall bezieht sich der 4-Jahreszeitraum, in dem "regelmässig" BR-wahlen abgehalten werden müssen nicht an der individuellen Amtszeit des jeweiligen BR
Erstellt am 23.07.2010 um 15:41 Uhr von DonJohnson
*Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert?*
Ja, das BetrVG
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl
http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/betriebsverfassungsgesetz%201972%20%28betrvg%201972%29.pdf
Aber was willst du mit dem Entwurf von 1972???
Reicht dir das?
Erstellt am 23.07.2010 um 15:45 Uhr von DonJohnson
Maik, das regelt das BetrVG. Nicht immer waren die Wahlperioden 4 Jahre.
Diese 4 Jahre sind aber momentan da. Sollte das BetrVG geändert werden, kann sich das auch wieder ändern...
die letzten regelmäßigen Wahlen waren 2010.
Ansonsten hast du den §13 BetrVG ja gelesen.
Vielleicht helfen dir die links - vielleicht aber auch nciht ;-)
Erstellt am 23.07.2010 um 16:03 Uhr von Petrus
Etwas Hintergrund gibt es in folgendem Artikel: http://www.dgfp.de/perdoc/document.php?id=82535
Kurzfassung:
1952 - 1972 BR-Wahlen alle zwei Jahre ohne festen Wahlzeitraum.
Ab BetrVG_1972: Wahlen in einem festen Zeitraum alle drei Jahre ab 1972
Gesetzesänderung 1988: ab nächster Wahl alle 4 Jahre
Macht also als Wahljahre
1952 -> 1954 -> 1956 -> 1958 -> 1960 -> 1962 -> 1964 -> 1966 -> 1968 -> 1970 ->
1972 -> 1975 -> 1978 -> 1981 -> 1984 -> 1987 ->
1990 -> 1994 -> 1998 -> 2002 -> 2006 -> 2010 -> 2014
++++++++++++++++++++++++++++++++
Ergänzung 2012-03-23: Der o.g. Artikel findet sich jetzt unter folgendem Link:
http://www.dgfp.de/wissen/personalwissen-direkt/dokument/82535/herunterladen
Erstellt am 26.07.2010 um 09:19 Uhr von Zippel
> und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert?
Und damit habt ihr keinen Betriebsrat mehr.