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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rahmensozialplan

N
Neuimbr
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen. Ich bin einer von 3 neuen im BR.Unser Problem ist folgendes.Unser GBR hat einen Rahmensozialplan erstellt,in dem Klar definiert wird wie Abgefunden wird und wer berücksichtigt wird.Den Punkteplan den es wohl gibt in welcher reinfolge dies passiert wurde nicht schriftlich mit reingenommen.Jetzt sind wir mehrere Geschäfte auf die dieser Plan Zutrifft,aber keiner möchte einen internen Sozialplan für sein Geschäft aufstellen.Nun meine Frage:" Macht es sinn noch einen Internen plan aufzustellen oder sollte man den Plan vom GBR so stehen lassen und sich auf diesen berufen und bei bedarf auf den Punkteplan verweisen?"Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Maik

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Community-Antworten (2)

H
HansgertRulert

01.08.2010 um 13:06 Uhr

Hallo Maik, da sind mir ein paar Sachen noch nicht so ganz klar. Zunächst mal, sind sich denn der AG und der GBR über den Rahmensozialplan einig geworden? Denn einseitig geht's ja wohl nicht. Dann verstehe ich noch nicht, wie der Rahmensozialplan alles "ganz klar" regelt, wenn nicht mal die Basis, die Punktevergabe, darin festgelegt ist!?? Und drittens, wozu überhaupt interne (du meinst pro Betrieb individuelle) Sozialpläne? Hat der Rahmensozialplan eine entsprechende Öffnungsklausel, die das erlaubt? Oder sogar verlangt? Könntest Du dieses Umfeld bitte erst mal klarstellen? Dann kann man weitersehen.

R
rainerw

01.08.2010 um 13:59 Uhr

@HansgertRulert Da ein Sozialplan zu viele personelle Angelegenheiten beinhaltet, kann das Gesamtpaket nicht auf einen GBR oder KBR übertragen werden. Von daher macht es schon Sinn.

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