Der AG hat den BR zur fristlosen Kündigung einer Schwerbehinderten angehört und der BR hat widersprochen.
Wie es aussieht, hat der AG das Integrationsamt nicht innerhalb der entsprechenden Frist informiert bzw. angehört.
Weiß vielleicht jemand genau, WIE LANG diese Frist zur Information des Integrationsamtes ist und insbesondere, WANN diese Frist anfängt zu laufen???
Danke