Erstellt am 21.07.2010 um 19:48 Uhr von DrHouse
Hallo trinemine,
einen Aufhebungsvertrag würde ich aber nur machen, wenn ich eine andere Arbeit in Aussicht hätte. Das Arbeitsamt wird sonst Schwierigkeiten machen.
Um dem aus dem Weg zu gehen, sollte sie lieber die Kündigung in der Probezeit abwarten. Es sei denn, sie bespricht es mit dem AG und der kündigt das Arbeitsverhältnis eher.
Gruß DrHouse
Erstellt am 21.07.2010 um 19:48 Uhr von ridgeback
trinemine,
kann sie, jedoch muß der AG damit einverstanden sein.
Ansonsten bleibt nur die fristgerechte Kündigung.
Erstellt am 21.07.2010 um 19:50 Uhr von trinemine
Vielen lieben Dank, hilft mir schon weiter
VG
Erstellt am 21.07.2010 um 20:55 Uhr von Kölner
@trinemine
...und als BR würde ich hinsichtlich der 'Mobbingvorwürfe' aktiv werden!
Erstellt am 21.07.2010 um 23:24 Uhr von Immie
@trinemine
Ist es denn Mobbing?