Erstellt am 21.07.2010 um 10:53 Uhr von zyklus
Hi,
Ersatzmitglieder haben (ich hoffe, dass ich nicht irre) ab Zugang der Einladung zur BR Sitzung einen erweiterten Kündigungsschutz von einem Jahr.
zyklus
Erstellt am 21.07.2010 um 10:57 Uhr von kainil
Hallo Kathrin,
das Ersatzmitglied, welches an einer Sitzung ordnungsgemäß teilgenommen hat,
hat ab dem Tag der Sitzung einen Kündigungsschutz von 1 Jahr.
Bei jeder weiteren Sitzung fängt der Kündigungsschutz von neuem an zu laufen.
Erstellt am 21.07.2010 um 10:58 Uhr von Ulrik
Hallo,
wenn ein Ersatzmitglied ordnungsgemäß zu einer Sitzung geladen wurde, so greift für dieses EBRM der Kündigungsschutz nach § 15, Abs 1 Satz 2 KSchG von einem Jahr "Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats [...] innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit, unzulässig".
Die Amtszeit endet mit dem Wegfall der Verhinderung des regulären BRM.
Erstellt am 21.07.2010 um 10:59 Uhr von Petrus
Euer EBRM rückt auch ohne Beschluss nach, wenn einer eurer BRM im Urlaub ist. Die Einladung zu einer Sitzung ist nur insofern hilfreich, dass damit schriftlich dokumentiert ist, dass er als nachgerücktes EBRM tätig geworden ist.
Kündigungsschutz: Ab Ende der Nachrückens (=Urlaubsende des BRM) ein Jahr.
Erstellt am 21.07.2010 um 10:59 Uhr von MonaLisa
@zyklus,
nicht nur wenn es um eine Sitzung geht! Das reguläre BR - Mitglied hat ja z. B. auch mal Urlaub, oder ist krank.
@kathrin,
das ganze wiederholt sich bei jedem Vertretungsfall, immer wieder erneuert sich der 1jährige Kündigungsschutz.
Erstellt am 21.07.2010 um 10:59 Uhr von MonaLisa
@all!
wat is'n hier los! "lach"
Erstellt am 21.07.2010 um 11:09 Uhr von kathrin
Super, vielen Dank für Eure Hilfe!!! :-)