Erstellt am 20.07.2010 um 16:32 Uhr von Ulrik
@poldi
Dazu §107 BetrVG, Abs 2, Satz 1 "Die Mitglieder des WA werden vom BR bestimmt".
M.E. recht eindeutig.
Ich finde es eher traurig, daß keiner, gerade in einer Bank, sich in diesem Amt betätigen will. Ist aber ein anderes Thema.
Erstellt am 20.07.2010 um 17:19 Uhr von poldi
@Ulrik
Klar ist das traurig :-(
Das Problem ist, dass alle vor der GL angst haben "man säße zwischen zwei Stühlen"
Die Leute im BR trauen sich diese Arbeit nicht zu, da sie eben keine Ahnung von Bilanzen haben.....
Die Frage ist, im Gesetz steht, dass man Mitglieder "bestimmen" kann. Bedeutet das, dass man die entsprechend in Frage kommenden Mitarbeiter durch ein faches bestimmen "zwingen" kann? Also mitteilen, dass sie Mitglied im WA sind mit allen Rechten und Pflichten ??? Könnten diese das dann ablehnen?
poldi
Erstellt am 20.07.2010 um 18:16 Uhr von rainerw
@Ulrik
Ist es denn wirklich so eindeutig?
Lese mal im Fitting unter § 107 BetrVG die Rn 5
Da steht unter anderem: Alle Mitgl. des WA müssen dem Unternehmen angehören, dh in ihm tätig sein. Es können kraft ausdrücklicher Erwähnung in Abs 1 S 2 auch leitende Angestellte (§ 5 ABS. 3), wenn sie hierzu bereit sind , dem WA als Mitgl. anghören. Sie können weder gezwungen werden........... Ud da mach ich mal Schluß.
Hier bezieht man sich zwar ein erster Stelle an leitende Angestellte...... aber ich sage dann einfach mal, Was dem einem Recht, ist dem anderem Billig. §75 BetrVG
Erstellt am 20.07.2010 um 18:55 Uhr von snowball
Also meines Erachtens kann man niemanden in diesen Ausschuss zwingen. Und die vorgeschlagenen können jederzeit ablehen. Ist ja nach der BR-Wahl genauso, dass man das Amt noch ablehen kann.
Wenn sich das keiner vom BR zutraut, so würde ich euch raten, dass ihr den WA erstmal alle in Personalunion mit dem BR-Amt führt wenn sich kein anderer findet. Beschließt dann schnellstens die WA-Schulungen 1-3 und macht euch schlau und versucht zumindest noch einen zu überreden der Plan hat.
Ich mein ihr seid ja in einer Bank angestellt, da dürfte es ja für euch sicherlich zum Alltag gehören mit Zahlen zu jonglieren.
Gruß
Erstellt am 20.07.2010 um 19:13 Uhr von pfeilenbogen
Der WA ist lt. § 106 BetrVG zwingend zu bilden. Es muss mindestens 1 BRM diesem angehören. Weigern sich alle BRM hier dem WA anzugehören, oder bildet der BR diesen nicht, oder nimmt der BRV die Bildung nicht als TOP auf die Sitzung auf, so ist dieses eine grobe Pflichverletzung, welch zum Entzug des Mandates führen kann.
Der BR der hier sein Pflichten nicht wahrnehmen will sollte zurücktreten.
Man sollte sich halt vor der Kandidatur überlegen und auch mal nachlesen was es bedeutet BRM zu sein.
Erstellt am 20.07.2010 um 19:29 Uhr von rainerw
pfeilenbogen,
Gut, lasse ich mich in den WA wählen als BR. Aber dann hat man immer noch keine MA gewonnen die denn da mitstreiten. Und da ich ja zwangsweise bestimmt wurde, mache ich jeden Monat eine Sitzung von einer Stunde und schlürfe in der Zeit mein Kaffe.
Und Nu?
Erstellt am 21.07.2010 um 09:18 Uhr von rkoch
Vielleicht solltet ihr die Sache mit Argumenten lösen:
Der WA ist ein reines Informationsgremium. Die Aufgabe ist zunächst: mit der GF zusammensetzen und zuhören. Die GF ist deshalb gegenüber diesem Gremium i.d.R. nicht allzu negativ (um nicht zu sagen: sogar positiv) eingestellt. Insofern braucht keiner "Angst" vor dieser Tätigkeit zu haben. Auch die Sache mit dem "Bilanzen verstehen" löst sich zumindest in Ansätzen durch entsprechende Schulungen. Und da diese Sitzungen eher selten sind und i.d.R. auch nicht lange dauern ist die Belastung der (BR-externen) Kollegen auch nicht allzu hoch.
Mit diesen Argumenten sollte man den Kollegen doch die Angst nehmen können und dann doch wenigstens die geforderten drei Mitglieder finden.
Erstellt am 21.07.2010 um 13:59 Uhr von poldi
Vielen Dank an alle für die guten Hinweise.
Sicherlich werden wir einen WA zusammen bekommen - und wenn es dann am Ende nur 3 BRM sind. Müssen wir uns dann hat gut schulen lassen - wird schon klappen.
Danke noch mal
Gruß
Poldi