Es handelt sich hier um kein akutes Problem, sondern um eine generelle Frage.
Wir sind nun mehrmals auf Formulierungen wie "ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen" (z.B. §105 BetrVG) gestoßen.
Was bedeuted diese Formulierung? Hat der Betriebsrat hier irgendwelche Rechte/Möglichkeiten, oder handelt es sich wirklich nur um eine reine Information?
Danke für die Unterstützung!