Erstellt am 29.10.2009 um 14:56 Uhr von DonJohnson
*Heisst das, dass in einer BR-Versammlung/Sitzung einfach so beschlossen wird, der/die KollgInn machen den Wahlvorstand?? *
In der BR Sitzung - als Beschluß - ja, das heißt es!
*Wenn es so sein sollte und sie weigern sich, was dann?? *
Dann bestimmt der BR für jeden der nicht möchte jemand anderes
Erstellt am 29.10.2009 um 14:58 Uhr von RolfH
@BRWahl
Man kann das im Vorfeld ja auch mit den "Auserwählten" schon mal abklären.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:03 Uhr von BRWahl
Mhh, nagut danke für die Antworten.
Da werden wir wohl mal auf die Suche gehen müssen und die KollgInnen davon überzeugen das sie es machen sollen, wenn nicht müssen wir es halt machen.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:23 Uhr von rolfo
" Da werden wir wohl mal auf die Suche gehen müssen und die KollgInnen davon überzeugen das sie es machen sollen, wenn nicht müssen wir es halt machen."
Das dürfte wohl die Regel sein
Erstellt am 29.10.2009 um 15:32 Uhr von erwin
Der Vorschlag von DJ einen neuen zu wählen geht zwar auch.
Sollte es hier Probleme geben, dass Koll. hie rmicht arbeiten wollen, würde ich vorschlagen, dass die Koll. welche sich als BRM zur Wahl stellen wollen hier auch diese Aufgabe wahrnehmen.
Erste Möglichkeit sich für ihre Koll. einzusetzen.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:51 Uhr von DonJohnson
*Der Vorschlag von DJ einen neuen zu wählen geht zwar auch. *
Von wählen habe ich aber nciht gesprochen ;-)))
Erstellt am 29.10.2009 um 16:23 Uhr von erwin
@DJ
OK, festzulegen/ bestimmen :-)))
@BRWahl
Vielleicht sollte man den Koll. einmal darstellen, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes einen befristeten besonderen Kündigungsschutz besetzen. Ist in der aktuellen Zeoit vielleicht von Interesse.
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_2/kuendigungshindernisse.html