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WV bestellen?? was ist da genau gemeint?

B
BRWahl
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab da auch mal eine Frage. Es heisst immer, "der Betriebsrat bestimmt den WV". Was heisst das genau?? Heisst das, dass in einer BR-Versammlung/Sitzung einfach so beschlossen wird, der/die KollgInn machen den Wahlvorstand?? Ich kann doch nicht über die KollgInnen bestimmen das sie es machen müssen. Ich denk mal, davon werden sie nicht begeistert sein. Wenn es so sein sollte und sie weigern sich, was dann?? Bin da jetzt verwirrt.

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Community-Antworten (7)

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DonJohnson

29.10.2009 um 15:56 Uhr

*Heisst das, dass in einer BR-Versammlung/Sitzung einfach so beschlossen wird, der/die KollgInn machen den Wahlvorstand?? * In der BR Sitzung - als Beschluß - ja, das heißt es!

*Wenn es so sein sollte und sie weigern sich, was dann?? * Dann bestimmt der BR für jeden der nicht möchte jemand anderes

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RolfH

29.10.2009 um 15:58 Uhr

@BRWahl

Man kann das im Vorfeld ja auch mit den "Auserwählten" schon mal abklären.

B
BRWahl

29.10.2009 um 16:03 Uhr

Mhh, nagut danke für die Antworten. Da werden wir wohl mal auf die Suche gehen müssen und die KollgInnen davon überzeugen das sie es machen sollen, wenn nicht müssen wir es halt machen.

R
rolfo

29.10.2009 um 16:23 Uhr

" Da werden wir wohl mal auf die Suche gehen müssen und die KollgInnen davon überzeugen das sie es machen sollen, wenn nicht müssen wir es halt machen."

Das dürfte wohl die Regel sein

E
Erwin

29.10.2009 um 16:32 Uhr

Der Vorschlag von DJ einen neuen zu wählen geht zwar auch.

Sollte es hier Probleme geben, dass Koll. hie rmicht arbeiten wollen, würde ich vorschlagen, dass die Koll. welche sich als BRM zur Wahl stellen wollen hier auch diese Aufgabe wahrnehmen.

Erste Möglichkeit sich für ihre Koll. einzusetzen.

D
DonJohnson

29.10.2009 um 16:51 Uhr

*Der Vorschlag von DJ einen neuen zu wählen geht zwar auch. *

Von wählen habe ich aber nciht gesprochen ;-)))

E
Erwin

29.10.2009 um 17:23 Uhr

@DJ

OK, festzulegen/ bestimmen :-)))

@BRWahl

Vielleicht sollte man den Koll. einmal darstellen, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes einen befristeten besonderen Kündigungsschutz besetzen. Ist in der aktuellen Zeoit vielleicht von Interesse.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_2/kuendigungshindernisse.html

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