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Welcher Betriebsrat ist verantwortlich bei temp. Verleihungen

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SabiKa89
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

in einem Konzern mit verschiedene GmbH´s und jeweils eigenen Betriebsräten steht eine temporärer Versetzung an.

In GmbH 1 ist für ein Mitarbeiter zu wenig Arbeit und dieser soll nur temporär in GmbH 2 aushelfen und dort mitarbeiten. Bleibt aber Mitarbeiter von GmbH 1

Anhörung geht an beide örtlichen Betriebsräte.

Nur ist es so, das die Arbeiten in GmbH 2 weit über der Entlohnungsstufe des Mitarbeiters liegen und der Betriebsrat von GmbH 2 sagt, dass diese Mitarbeiter in seiner geringeren Lohnstufe das Lohngefüge in dieser GmbH unterläuft.

Wer muss hier aktiv werden, damit dieser Mitarbeiter für die geleitete Arbeit korrekt eingruppiert wird ?

BR 1 oder BR 2 oder vielleicht sogar beide ?

Kann BR 2 der temporären Versetzung in seine GmbH widersprechen ?

Vielen Dank Sabine

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Community-Antworten (5)

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seehas

03.08.2021 um 15:07 Uhr

Gibt es für diese Betriebe einen Tarifvertrag? In so einem Tarifvertrag ist normalerweise geregelt wie zu verfahren ist wenn ein Mitarbeiter vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit ausübt. Zuständig ist in meinen Augen der BR des Betriebes in dem er seine Tätigkeit aufnimmt, dort ist er dann ja beschäftigt.

S
seehas

03.08.2021 um 15:13 Uhr

Ein Widerspruch wäre nach § 99 (2) 1. möglich, wenn hier gegen eine tarifrechtliche Bestimmung verstoßen wird.

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Thomas63

03.08.2021 um 15:53 Uhr

Es ist Aufgabe des Aufnehmenden BR für die entsprechende Bezahlung zu sorgen. Er hat den besten überblick über die Aufgaben und Gehaltsstruktur seiner Firma. Die Frage ist wie lange der MA ausgeliehen wird. Manche Tarifverträge erlauben es Arbeitgebern kurzfristig höherwertige Tätigkeiten zuzuteilen.

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ganther

03.08.2021 um 16:01 Uhr

wir sprechen hier ja eigentlich von konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung. Beteiligt sind beide BRs. Der BR(2) kann ggf. widersprechen, aber er wird sich mit dem Argument der Eingruppierung so evtl. schwer tun. Aber muss man sich genau anschauen

U
UdoWoe

03.08.2021 um 16:09 Uhr

Wieso gibt es so gravierende Gehaltsunterschiede zwischen den beiden GmbHs? Sind diese gerechtfertig? Wie lange dauert diese "temporäre" Versetzung? Wie schon in den vorherigen Antworten geschrieben, hat der aufzunehmende BR hier genau zu schauen. Andersherum stelle ich die Überlegung, was passiert wen der aufzunehmende BR Nein sagt. In der GmbH1 ist keine oder nur zu wenig Arbeit. Steht eventuell Kündigungen im Raum? In der GmbH2 ist genügend Arbeit. Warum sollte man da nicht untereinander aushelfen. Auch wenn die Gehaltsstrukturen weit auseinander liegen. Ich bin immer dafür das unsere Kollegen mehr Geld verdienen. Wenn wir aber von 1-2Monaten sprechen, dann wäre mir die Sicherung eines Arbeitsplatzes wichtiger als die Diskussion ob jemand in das Lohngefüge passt oder nicht. Vielleicht ist es aber auch eine Chance einen MA aus der GmbH1 in die GmbH2 dauerhaft zu versetzen und damit einen Arbeitsplatz zu sicher (dann aber klar mit Anpassung an das Lohngefüge).

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