Der Betriebsrat kann grundsätzlich vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. 7. 2010, 7 ABR 80/08