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E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder

R
ridgeback
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat kann grundsätzlich vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. 7. 2010, 7 ABR 80/08

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Community-Antworten (2)

T
Target

16.07.2010 um 21:26 Uhr

Und wie setzen wir das durch, wenns immer verschleppt / vertröstet wird?

Mit Einstweiliger Verfügung?

Oder.....

Gruß Target

P
pirat

17.07.2010 um 11:51 Uhr

@Target,

verweigert der AG eine entsprechende Ausstattung/Möglichkeit, muss der BR seine Ansprüche gemäß § 40 BetrVG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen. Dabei käme auch einstweilige Verfügung in Betracht. Allerdings gilt auch, wenn der BR ein neues technisches Sachmittel verlangt (erstmalige Einrichtung eines E-Mail-Systems), dass in derartigen Fällen, sich der Einrichtungsanspruch durch das Mass der Erforderlichkeit bedingt. Setzt der GL eine Frist, nach ergebnisloser Fristverstreichung....RA.

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